Die Pflanzenschutz-Aktivitäten sollen künftig in einer eigenen Gesellschaft zusammengeführt werden. Der Firmen-Name „Bayer CropScience“ entspricht der neuen, verbreiterten strategischen Ausrichtung des Geschäfts. Mit der Übernahme von Aventis Crop Science soll Bayer seine Ertragskraft deutlich steigern. Die neue eigenständige Gesellschaft wird zu einem der führenden Unternehmen in den Bereichen Pflanzenschutz und Biotechnologie werden.


Die Pflanzenschutz-Aktivitäten sollen in eine eigenständige Gesellschaft unter dem Bayer-Dach überführt werden. Vorstandsvorsitzender Dr. Manfred Schneider erwartet Synergien in der Größenordnung von 500 Mio. € pro Jahr, denen einmalige Aufwendungen für die Eingliederung in gleicher Höhe gegenüber stehen.


Leitung von Bayer Crop Science übernimmt Dr. Wulff


Die Leitung der neuen Gesellschaft wird Dr. Jochen Wulff übertragen, dem derzeitigen Leiter des Geschäftsbereichs Pflanzenschutz der Bayer AG. Bertrand Meheut, Vorstandsvorsitzender von Aventis CropScience, wird gemeinsam mit Wulff den Integrationsprozess steuern. Mit einem Geschäftsvolumen von zusammen 6,5 bis 7 Mrd € im Jahr 2001 wird Bayer CropScience zum Marktführer aufschließen und alle Aktivitäten einschließlich Biotechnologie und Saatgut abdecken. „Die Umsatzrendite soll bis zum Jahr 2005 20% erreichen“, erläuterte Wulff. Die Vorbereitungen für die Integration haben bereits begonnen.


Bayer CropScience wird seinen Sitz in Monheim haben. Die beiden wichtigsten ACS-Standorte, Lyon in Frankreich und Frankfurt, werden auch künftig wesentliche Standbeine der neuen Gesellschaft sein. Unter Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer-Vertretungen und vorbehaltlich der Zustimmung der Wettbewerbsbehörden kann die rechtliche Übernahme der Geschäftsaktivitäten voraussichtlich im ersten Quartal 2002 stattfinden.


StarLink-Technologie wurde nicht übernommen


Die StarLink-Technologie von ACS und alle damit verbundenen potenziellen Verpflichtungen sind nicht Gegenstand des Vertrags und verbleiben beim Aventis-Konzern. Somit übernimmt Bayer keine Gewährleistungen für eventuelle Schadenersatzforderungen aus der StarLink-Vermarktung.

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