Bayer vor Bundesverfassungsgericht
Das Oberverwaltungsgericht in Münster kam nun am Donnerstag zu dem Schluss, dass das 2006 für die Pipeline verabschiedete Rohrleitungsgesetz der NRW-Regierung verfassungswidrig sei. Das Verfahren wurde daher ausgesetzt und die Frage den Karlsruher Verfassungsrichtern abschließend zur Entscheidung vorgelegt. Bayer hatte sich einen anderen Ausgang erhofft. „Die heutige Entscheidung ist sicherlich nicht unser Wunschergebnis. Denn sie bedeutet für unser Projekt erneut erheblichen Zeitverlust“, erklärt der Leiter des Bereichs Recht der Bayer-Kunststoffsparte Material Science, Gabriel Harnier. Der Konzern werde zunächst die schriftliche Begründung des Gerichts analysieren und dann weitere juristische Schritte prüfen. Die Arbeiten an der Pipeline, die mittlerweile größtenteils fertiggestellt ist, begannen bereits 2007.
Klagende Anwohner hatten unter anderem die Sicherheit der Rohrleitung für unzureichend gehalten. Sie wiesen auf mögliche Gefahren durch das giftige Gas bei einem Bruch oder einem Leck in der Leitung hin; etwa nach einem Erdbeben. Das Verwaltungsricht in Düsseldorf hatte im Mai 2011 den Klagen teilweise stattgegeben – es hob aber den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf nicht auf. Etwaige Mängel an der Pipeline seien nachträglich zu beheben, hatten die Richter argumentiert. Daraufhin waren Anwohner aus Monheim und Leichlingen in die Berufung gegangen.
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