Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die MAK- und BAT-Werte-Liste 2004 vorgelegt und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit übergeben. Sie enthält Vorschläge für MAK-Werte, das heißt die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz, die nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei langfristiger, täglich achtstündiger Exposition die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt. Außerdem werden die Arbeitsstoffe entsprechend ihrer krebserzeugenden, keimzellmutagenen, fortpflanzungsgefährdenden, sensibilisierenden oder hautresorptiven Wirkung klassifiziert. Insgesamt ergaben sich gegenüber dem Vorjahresstand 91 Änderungen und Neuaufnahmen.


Besonders hervorzuheben sind in diesem Jahr zwei Metalle, die als krebserzeugende Arbeitsstoffe für den Menschen bewertet wurden: Cadmium und seine anorganischen Verbindungen wie auch Wolframcarbid- und Cobalt-haltige Hartmetalle sind auf der Basis von epidemiologischen Daten als krebserzeugend für den Menschen bewertet und damit in die Kanzerogenitäts-Kategorie 1 eingruppiert. Eine weitere Schwermetallverbindung, das Indiumphosphid, sowie 1,5-Diaminonaphthalin haben sich im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen und sind der Kanzerogenitäts-Kategorie 2 zugeordnet.


Für jede der Neuaufnahmen und Änderungen in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2004 wurden von der Senatskommission ausführliche wissenschaftliche Begründungen erarbeitet. Sie werden in Kürze veröffentlicht und sind ab Anfang 2005 auch online verfügbar. Wie in jedem Jahr wird außerdem in den so genannten „Gelben Seiten“ der MAK- und BAT-Werte-Liste die Überprüfung beziehungsweise Neuaufnahme von MAK-Werten oder Einstufungen für zahlreiche Stoffe angekündigt.

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