Die schweizerische Gesetzgebung verlangte mit dem Elektrizitätsgesetz für alle
explosionsgeschützten Betriebsmittel als Grundlage eine allgemeine sicherheitstechnische Prüfung. Mit der Einführung der CENELEC-Normen ergaben sich in den Achtzigerjahren grundlegende Unterschiede in der Beurteilung der Betriebsmittel in der Europäischen Union gegenüber der Schweiz. Dabei wurde der allgemeinen sicherheitstechnischen Beurteilung
anfänglich nicht das notwendige Gewicht beigemessen.

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