EN Global erhält Engineering-Auftrag für Biomasse-Energieprojekt

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Nach Auffassung des Verbandes der Chemischen Industrie greifen die Pläne der EU-Kommission zu kurz, denn sie werden durch Maßnahmen in anderen Politikfeldern konterkariert (Bild: finecki-Fotolia)

Die EU-Kommission prüft, ob der Merger von Dow und Dupont den europäischen Wettbewerbsregeln entspricht (Bild: finecki-Fotolia)

Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte zur Einleitung der eingehenden Untersuchung: „Die Existenzgrundlage der Landwirte hängt davon ab, dass sie zu wettbewerbsfähigen Preisen Zugang zu Saatgut und Pflanzenschutzmitteln haben. Wir müssen sicherstellen, dass der geplante Zusammenschluss nicht zu höheren Preisen oder weniger Innovation bei diesen Produkten führt.“

Durch den geplanten Zusammenschluss von Dow und Dupont würde das weltweit größte integrierte Pflanzenschutzmittel- und Saatgut-Unternehmen entstehen. Dabei würden sich zwei Wettbewerber mit führenden Herbizid- und Insektizid-Portfolios und mit einer soliden Erfolgsbilanz bei der Vermarktung innovativer Pflanzenschutzmittel und Saatgutprodukte zusammenschließen. Auch würde ein integrierter Hersteller bestimmter petrochemischer Erzeugnisse entstehen, die häufig bei Verpackungs- und Klebstoffanwendungen zum Einsatz kommen. Die Übernahme würde in weltweit bereits konzentrierten Branchen erfolgen.

Die vorläufigen Bedenken der Kommission

Eine erste Marktuntersuchung der EU-Kommission ergab vorläufige Bedenken auf den folgenden Märkten:

Pflanzenschutz

Sowohl Dow als auch DuPont haben ein umfangreiches Herbizid-Portfolio für eine Reihe von Kulturen (z. B. Getreide, Zuckerrüben und Raps) sowie ein ausgedehntes Insektizid-Portfolio, dem insbesondere Insektizide gegen beißend-kauende Insekten zugehören. Die Kommission hat vorläufige Bedenken dahingehend, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb auf den einschlägigen Märkten verringern und die Minderung der Wettbewerbsintensität sich auf Preis, Qualität, Auswahl und Innovation auswirken könnte.

Die Kommission will zudem die Tätigkeiten von Dow und DuPont auf dem Gebiet der Nematizide prüfen, bei denen es sich um Mittel zum Schutz gegen Fadenwürmer handelt, sowie die bei den Unternehmen in der Entwicklung befindlichen Fungizide.

Schließlich hat die Kommission auch vorläufige Bedenken dahingehend, dass der Zusammenschluss zu einer Verringerung der Innovationen bei Pflanzenschutzmitteln insgesamt führen könnte. Dow und DuPont sind wichtige Innovatoren in der Pflanzenschutzmittelbranche, die durch eine begrenzte Zahl globaler Unternehmen mit bedeutenden FuE-Fähigkeiten gekennzeichnet ist. Der Zusammenschluss würde zum Wegfall eines der wenigen Unternehmen führen, die in der Lage sind, neue Wirkstoffe zu entwickeln und zu vermarkten.

Saatgut

Sowohl Dow als auch DuPont entwickeln sogenannte „Gene-editing“-Technologien, die zu einer wesentlichen Beschleunigung der Züchtung neuer Sorten genutzt werden könnten. Die Kommission hat vorläufige Bedenken dahingehend, dass die Unternehmen nach dem geplanten Zusammenschluss weniger Anreize haben könnten, Wettbewerbern Lizenzen für diese Technologien zu gewähren, oder dass sie die Entwicklung konkurrierender Technologien erschweren könnten.

Das neue Unternehmen würde sowohl über ein breites Portfolio an Pflanzenschutzmitteln verfügen als auch einer der weltweiten Marktführer für Saatgut sein, womit es zum größten integrierten Unternehmen in der Branche würde. Die Kommission wird prüfen, ob der Zugang der Wettbewerber zu Pflanzenschutzmittel- und Saatgutanbietern erschwert würde, wenn Dow und DuPont ihre Verkäufe von Pflanzenschutzmitteln und Saatgut bündeln.

Petrochemische Erzeugnisse – Polyolefine und Monomere

Dow und DuPont sind wichtige Anbieter von speziellen Polyolefinen, bei denen es sich um thermoplastische Kunststoffe aus petrochemischen Erzeugnissen handelt, die weithin für Verpackungen und Klebstoffe verwendet werden. Die Kommission wird prüfen, wie sich die Ausschaltung eines Wettbewerbers und die Schaffung neuer vertikaler Verbindungen auf diesen konzentrierten Märkten auswirken würden.

Das Vorhaben wurde am 22. Juni 2016 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 20. Dezember 2016, einen Beschluss erlassen. Die Einleitung einer eingehenden Prüfung lässt keine Schlüsse auf deren Ergebnis zu.

Am 20. Juli 2016 legten Dow und DuPont Verpflichtungsangebote vor, um die vorläufigen Bedenken der Kommission auszuräumen. Die Kommission war jedoch der Ansicht, dass diese Angebote nicht ausreichten, um ihre ernsthaften Zweifel an der Vereinbarkeit des Zusammenschlusses mit der EU-Fusionskontrollverordnung zu zerstreuen. Folglich hat die Kommission die Marktteilnehmer diesbezüglich nicht konsultiert.

Aufgrund des weltweiten Tätigkeitsfelds von Dow und DuPont arbeitet die Kommission mit anderen Wettbewerbsbehörden eng zusammen, insbesondere mit dem Department of Justice der Vereinigten Staaten und den Kartellbehörden in Brasilien und Kanada.

(as)

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