Keine operativ tätige LyondellBasell Gesellschaft, die außerhalb der Vereinigten Staaten ihren Sitz hat, ist in einem Insolvenz- oder Konkursverfahren in ihrem Heimatland involviert, heißt es in einer Erklärung des Chemiekonzerns zu dem US-Insolvenzverfahren. Alle LyondellBasell-Gesellschaften außerhalb der USA führten ihre Geschäfte unverändert weiter und würden nicht von dem Gläubigerschutzverfahren der US-Gesellschaften und einer europäischen Holding beeinflusst. Der Antrag der Germany Holdings sei nicht aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten oder einer Insolvenz im Sinne des deutschen Rechts geschehen. Vielmehr erlaube es die Einbeziehung dieser Gesellschaft, von der neuen Finanzierung, die mit den Geldgebern in Verbindung mit dem Verfahren gemäß Chapter 11 des US-Insolvenzrechts vereinbart wurde, insofern zu profitieren, als dadurch Geldmittel nach Europa fließen können. Zudem erhalte die Gesellschaft so Schutz vor Zahlungsverpflichtungen aus bereits vor dem freiwillig beantragten Gläubigerschutzverfahren bestehenden Finanzierungen.

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