Den wirtschaftlichen Betrieb der Gaskraftwerke Irsching 4 und 5 sehen die Betreiber nicht mehr möglich.

Den wirtschaftlichen Betrieb der Gaskraftwerke Irsching 4 und 5 sehen die Betreiber nicht mehr möglich. (Bild: rupbilder – Fotolia)

 

Die Eigentümer des Gaskraftwerks Irsching 5, Uniper, N-Ergie, Mainova und Entega, haben der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber Tennet die Stilllegung des Kraftwerksblockes angezeigt. Bereits vor zwei Jahren sahen sich die Unternehmen zu diesem Schritt gezwungen. Nun sehen die Eigentümer auch nach dem 1. April 2018 keine wirtschaftliche Marktperspektive des Kraftwerks und zeigen daher erneut ihren Willen zur vorläufigen Stilllegung des Kraftwerks an. Parallel dazu – und aus den gleichen Gründen – hat Uniper als alleinige Eigentümerin des Gaskraftwerks Irsching 4 die vorläufige Stilllegung dieses Blocks ab dem 1. April 2018 ebenfalls angezeigt.

Keine Leistung zu kostendeckenden Preisen

Hintergrund ist, dass die Eigentümer die Absicherungsleistung der Kraftwerke nicht angemessen vergütet sehen: Gaskraftwerke wie Irsching 4 und 5 sind gut geeignet, schwankende Stromerträge aus Wind und Sonne kurzfristig auszugleichen. Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen sei es jedoch nicht möglich, diese Leistung zu kostendeckenden Preisen zu erbringen. Dies sei für die Eigentümer nicht weiter tragbar.

Das Kraftwerk Irsching 5 hat eine Leistung von 846 Megawatt und ging im Jahr 2010 in Betrieb. Mit einem Wirkungsgrad von 59,7 % gehört es zu den modernsten Gaskraftwerken Europas. Uniper Kraftwerke betreibt es im Auftrag der Eigentümergesellschaften. Uniper hält 50,2 % der Anteile, N-Ergie 25,2 %, Mainova 15,6 % und Entega 9 %. Irsching 4 mit 550 Megawatt Leistung ging 2011 in Betrieb und ist mit einem Wirkungsgrad von 60,4 % eines der effizientesten Gaskraftwerke weltweit. Die beiden Kraftwerksblöcke fallen unter die so genannte Netzreserveverordnung. Das bedeutet, dass sie ausschließlich dann zum Einsatz kommen, wenn ihre Leistung zur Stabilisierung des Netzes gebraucht wird. Das ist dann der Fall, wenn das Netz in Süddeutschland wegen temporärer Engpässe gestützt werden muss.

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