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(Bild: Asecos)

  • Der Gesetzgeber hat die Vorgaben für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zum 1. August dieses Jahres aktualisiert. Anlagenbetreiber sind verpflichtet, verwendete Stoffe und Gemische gemäß deren Wasser­gefährdungs-Potenzial einzustufen.
  • Gefahrstoffschränke mit geprüfter Bodenauffangwanne verhindern das Austreten gefährlicher Stoffe bei Leckagen. Umweltbeeinträchtigungen lassen sich so stark minimieren und damit verbundene Gefährdungen von Menschen, Tieren und Pflanzen weitestgehend abwenden.

Wasser ist die Grundlage allen Lebens. Gefährliche Stoffe können jedoch große Mengen dieses wichtigen Rohstoffs unbrauchbar machen. Durch Unfälle, Leckagen oder unsachgemäße Handhabung können die Substanzen bis ins Grundwasser gelangen und Gewässer und Böden belasten. Welche langfristigen Konsequenzen sich für uns und unsere Umwelt ergeben, hängt von Umfang und Art der Kontamination ab. Um Beeinträchtigungen soweit möglich zu verhindern bzw. weitestgehend zu minimieren, sind Betriebe verpflichtet, Schutzanforderungen einzuhalten. Der Gesetzgeber hat die Vorgaben dafür zum 1. August dieses Jahres aktualisiert. Die Risikominimierung ist dabei nicht nur eine Frage der Gesetzestreue, sie bringt auch Kostenvorteile: Umweltschäden vorzubeugen, kostet weniger, als sie im Nachgang zu beseitigen.

Die Unsicherheiten im Gefahrstoffhandling sind so vielfältig wie die Stoffe selbst. Um den Umgang mit gefährlichen Substanzen zu erleichtern, eine einfache Handhabung zu gewährleisten und Leckagefälle zu vermeiden, bieten Sicherheitsschränke bestmögliche Unterstützung und vollumfänglichen Schutz. Die Bodenauffangwanne hält auslaufende Flüssigkeiten zurück. Dies verhindert, dass wassergefährdende Chemikalien über Arbeitsraum und Abfluss ins Abwasser und schlussendlich ins Grundwasser gelangen. Die Lagerung in Gefahrstoffschränken direkt am Arbeitsplatz reduziert gleichzeitig die Gefahr von Transportschäden etwa durch Stolpern oder zu Bruch gehende Gebinde – und senkt damit wiederum die Gefahr, dass Gefahrstoffe ins Abwasser gelangen. Doch was sind wassergefährdende Substanzen? Welche gesetzlichen Vorschriften müssen Betriebe einhalten? Und welche Vorteile bringt ein geprüftes Auffangwannensystem?

asecos_Sicherheitsschrank mit Bodenauffangwanne

Auf demTypenschild der geprüften Auffangwanne im Schrank sind die wichtigen Informationen aufgeführt. Bild: Asecos

Aktiver Umweltschutz

Als Grundlage zur Klassifizierung wassergefährdender Stoffe existiert bereits seit 1979 ein Bewertungsschema. Im Zuge der europäischen CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) wurden die Vorgaben aktualisiert und in der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) umgesetzt. Diese ist seit dem 1. August 2017 in Kraft. Sie löst die bisher geltenden Länderverordnungen ab und regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit, die technischen Anforderungen, die Anlagen erfüllen müssen, die mit diesen Stoffen und Gemischen umgehen, sowie die Pflichten der Betreiber dieser Anlagen.

Laut dieser Verordnung sind Betreiber einer Anlage verpflichtet, verwendete Stoffe und Gemische als nicht wassergefährdend, allgemein wassergefährdend oder aber in eine von drei spezifischen Wassergefährdungsklassen einzustufen. Diese Gefährdungsklassen bilden die Grundlage für eine risikoorientierte und sicherheitstechnische Ausrüstung der Anlage.

Da Unternehmer selbst für den ordnungsgemäßen Betrieb ihrer Anlagen Sorge tragen, ist es ratsam, sich trotz vieler Ausnahmeregelungen stets an den Besorgnisgrundsatz zu halten. Eine solche Ausnahme ist die sogenannte Bagatellgrenze. Sie nimmt oberirdische Anlagen außerhalb von Schutz- und Überschwemmungsgebieten, die weniger als 220 l flüssige Stoffe oder weniger als
200 kg gasförmige oder feste Stoffe fassen, von der AwSV aus, nicht aber von § 62 Absatz 1 und 2 des deutschen Wasserhaushaltsgesetzes. Laut diesem sind Anlagen so zu unterhalten, dass keine Gewässergefährdung von ihnen ausgeht. Viele Firmen haben dies bereits in ihrer Unternehmensphilosophie verankert und betreiben aktiven Umweltschutz, der mehr als nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften beinhaltet. Sicherheitsschrank-Hersteller Asecos geht ebenfalls diesen Weg und stattet seine Gefahrstoffschränke serienmäßig mit geprüften Auffangwannensystemen aus.

Asecos

Damit im Ernstfall nichts ausläuft, werden die Auffangwannen von Gefahrstoffschränken sorgfältig geprüft. Bild Asecos

Geprüft und sicher

Bodenauffangwannen sind aus Stahl oder Kunststoff hergestellt. Sie kommen je nach Eigenschaft der zu lagernden Gefahrstoffe zum Einsatz: Stahlwannen finden ihren Platz in Sicherheitsschränken für entzündliche Flüssigkeiten, Kunststoffwannen werden bei korrosiven Stoffen wie Säuren und Laugen verwendet. Aufgrund der völlig ungleichen Beschaffenheit unterscheiden sich die Herstell- und Prüfverfahren für Stahl- und Kunststoffwannen.

Jede verbaute Bodenauffangwanne aus Stahl wird nach Stahlwannen-Richtlinie (StawaR) auf Dichtigkeit geprüft. Die Stahlwannen-Richtlinie lässt zur Überprüfung der Dichtheit verschiedene Methoden zu: Ultraschall-, Farbeindring- oder Vakuumverfahren. Ziel aller ist es, die gefertigte Wanne individuell auf ihre Dichtigkeit zu prüfen. So wird beispielsweise bei der Farbeindring-Methode fluoreszierende Farbe einseitig im Inneren der Bodenauffangwanne auf alle Schweißnähte aufgetragen. Nach einer fest definierten Zeitspanne wird anschließend die Außenseite der Schweißnaht mit Schwarzlicht beleuchtet. Eventuelle Fehler und undurchlässige Stellen sind damit sofort sichtbar. Mangelhafte Produkte werden aussortiert.

Bei im Spritzguss-, Tiefzieh- oder Rotationsverfahren gefertigten Kunststoffwannen kann sich die Art des eingesetzten Kunststoffes stark unterscheiden. Das macht eine Kunststoffwanne zu einem ungeregelten Bauprodukt, für das eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik notwendig ist.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten alle Auffangwannen ein entsprechendes Typenschild, auf dem unter anderem die individuelle Seriennummer, das Baujahr, das Auffangvolumen und der Herstellerbetrieb aufgeführt sind. Das Übereinstimmungszeichen (Ü) auf jeder Bodenauffangwanne garantiert deren Dichtheit sowie die Einhaltung der Herstellungsprozesse nach vorgegebenen Richtlinien.

Vorteile für Nutzer

Durch die intensiven Prüfungen der Auffangwannen ist ein richtlinienkonformer Gefahrstoffschrank – unabhängig der örtlichen Gegebenheiten und der gesetzlichen Vorgaben – als Anlage nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) oder als Teil einer solchen Anlage einzusetzen. Unterschiedliche Aufstellorte im Lauf der Nutzungsdauer sind problemlos möglich. Zudem sind Nutzer von Sicherheitsschränken mit geprüften Auffangwannensystemen von einer möglichen Verpflichtung einer wasserrechtlichen Prüfung befreit. Im Leckagefall können sie einen lückenlosen Nachweis zur Erfüllung des Besorgnisgrundsatzes gemäß Wasserrecht führen – das minimiert das Haftungsrisiko immens.

Asecos Gesetzlicher Hintergrund

Gesetzlicher Hintergrund - Lagerung von Gefahrstoffen nach Wasserrecht in Deutschland.

Wassergefährdungsklassen: Einteilung der Gefahrstoffe

  • nwg: nicht wassergefährdend
  • awg (gemäß neuer AwSV): allgemein wassergefährdend, z. B. feste Gemische und bestimmte aufschwimmende, flüssige Stoffe wie Jauche, Gülle, Silage oder Abfälle. Diese Stoffe sind nicht einzustufen
  • WGK 1: schwach wassergefährdende Stoffe, z. B. Aceton, Altöl, Jod
  • WGK 2: deutlich (gemäß neuer AwSV) wassergefährdende Stoffe, z. B. Ammoniak, Chlor, Heizöl
  • WGK 3: stark wassergefährdende Stoffe, z. B. Quecksilber, Silbernitrat

Liegt keine Einstufung vor (Sicherheits­datenblatt), so ist eine Selbsteinstufung des Stoffes durch den Betreiber erforderlich.

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Unternehmen

asecos GmbH

Weiherfeldsiedlung 16-18
63584 Gründau
Germany