September 2014
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist seit Januar 2009 gültig und ab Juni 2015 auch für Gemische verpflichtend. Inhalt ist die Umsetzung der GHS, eine weltweit gültige Einstufungsmethode von Gefahrstoffen mittels Piktogrammen und Texten.
  • Die Gefahrenpiktogramme unterscheiden sich von bisherigen Versionen dadurch, dass sie zum einen auf einer roten Raute auf weißem Grund basieren, und zum anderen neue Symbole hinzukamen („Gaszylinder“, das „dicke Ausrufezeichensymbol“ sowie „Gesundheitsgefahr“).

Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) gab mit der Agenda 21 aus dem Jahr 1992 den Anstoß für die Entwicklung des GHS. Auf Grundlage dieses Systems wurde für Europa eine eigene Verordnung erarbeitet, die die UN-Richtlinien umsetzt: Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 oder CLP-Verordnung trat im Januar 2009 in Kraft.

Stoffe und Gemische einordnen
Seit vier Jahren konnte die Einstufung und Kennzeichnung der Stoffe nach dem GHS-Standard auf freiwilliger Basis erfolgen, seit 2012 ist dies obligatorisch. Gemische dürfen Betreiber momentan nach dem neuen System einstufen und kennzeichnen, müssen dies aber erst ab Juni 2015. Da es sich beim GHS um ein zum bisherigen EU-Recht unterschiedliches Konzept handelt, ist es nicht direkt auf bestehende Systeme zu übertragen, eine Neukennzeichnung ist somit in vielen Fällen erforderlich. Die EG-CLP-Verordnung legt den Fokus insbesondere stärker als bisher auf das Prüfen und Bewerten von Gemischen in ihrer Zusammensetzung. Liegen entsprechende Informationen vor, ist es möglich, einige Einstufungsmethoden sowohl auf Stoffe als auch auf Gemische anzuwenden. Manche dieser Methoden sind allerdings ausdrücklich nur für Stoffe, manche nur für Gemische vorgesehen. Gemische stufen Lieferanten immer eigenverantwortlich ein. Dazu muss er die gefahrenrelevanten Informationen ermitteln und entscheiden, ob die Kriterien zutreffen. Beispielsweise ist es möglich, die zusammengesetzten Stoffe mit ähnlichen Gefahrenstoffen zu vergleichen und hierdurch einzustufen, wenn keine anderen Informationen erhältlich sind. Dabei sind sogenannte „Übertragungsgrundsätze“ wie Verdünnung, Chargenanalogie, Konzentrierung oder Interpolation unbedingt zu beachten. Die Verordnung führt durch spezielle Rechenregeln häufig zu einer schärferen Einstufung von Gemischen als es noch bei dem alten EU-Recht der Fall war. Entsprechend müssen Anwender die Gemische neu kennzeichnen. Außerdem ist es ratsam, Mitarbeiter mit dem neuen System vertraut zu machen und entsprechend zu schulen.

R-Sätze haben ausgedient
Die Kennzeichnung, die meist durch spezielle Etikettierung erfolgt, muss Name, Anschrift und Telefonnummer des Inverkehrbringers enthalten, außerdem Nennmenge, Produktidentifikatoren, Gefahrenklassen, Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise, Sicherheitshinweise und ergänzende Informationen. Ein solches Etikett sollte unbedingt den Anforderungen in der Chemieindustrie standhalten. Der Etikettenhersteller Etimark beispielsweise hat hierfür spezielle Temperatur- und UV-beständige, wisch- und kratzfeste sowie rückstandslos ablösbare Hinweisschilder entwickelt. Diese Etiketten geben die Art der Gefahr durch Gefahrenklassen wieder, innerhalb derer die Gefahr durch die Unterteilung in Gefahrenkategorien (Hazard Category) abgestuft ist. Entzündliche Stoffe werden beispielsweise abhängig vom Flammpunkt in drei Gefahrenkategorien eingeteilt: hoch entzündlich, leicht entzündlich und entzündlich. Zu jeder Gefahrenklasse und -kategorie sind den Stoffen Gefahrenhinweise (Hazard Statements) zuzuordnen. Zu diesen Hinweisen kommt ein bestimmtes Gefahrenpiktogramm und gegebenenfalls ein Signalwort hinzu: Gefahr (Danger) für höheres oder Achtung (Warning) für geringeres Gefahrenpotenzial. Außerdem führt die Kennzeichnung spezielle Sicherheitsmaßnahmen, die sogenannten Precautionary-Statements, auf. Die Hinweise bestehen aus systematisch geordneten Texten,  die mit entsprechenden Codes (H für Hazard-Statements plus Ziffer) gekennzeichnet sind. Sie ersetzen die früheren R-Sätze. Jeder Gefahrenklasse und -kategorie sind bestimmte Hinweise fest zugeordnet. Die neuen Sicherheitshinweise sind ebenfalls als Texte realisiert und mit entsprechenden Codes (P für Precautionary Statements plus Zahl) versehen. Die Buchstaben stehen also jeweils für die Art des Hinweises. Nach Art der Gefährdung beziehungsweise  Sicherheitsmaßnahme ermöglichen die ersten Stellen der Zahl eine gruppierende Einordnung.

Praxisbeispiel Methanol
Die Gefahrenpiktogramme basieren teilweise auf jenen der vorherigen Richtlinie, sind jedoch neu gestaltet. Nun stechen sie – im Gegensatz zu den quadratischen, einheitlich orangeroten bisherigen Piktogrammen – durch eine rote Raute auf weißem Grund ins Auge. Neu hinzugekommen sind der „Gaszylinder“, das „dicke Ausrufezeichensymbol“ und das Symbol für die „Gesundheitsgefahr“ – Toxizität und Ätz­wirkung haben aber immer noch eigene Piktogramme. Das „Andreaskreuz“ hat hingegen in Zukunft ausgedient; stattdessen gibt es nun das Ausrufezeichen und das Gesundheitsgefahr-Symbol. Um die neue Etikettierungsregelung zu veranschaulichen, hier ein konkretes Beispiel: Die Gefahren von Methanol visualisieren auf einer Seite des Kennzeichnungsschildes die Piktogramme „Flamme“, „Totenkopf“ und „Gesundheitsgefahr“, das Gefahrenpotenzial signalisiert das Wort „Gefahr“. In der nächsten Spalte ist zu lesen „Methanol (Lösungsmittel)“, darunter „Index-Nr. (603-001-00-X)“. Nun folgen die Hazard-Statements: „Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Giftig bei Verschlucken. Giftig bei Hautkontakt. Giftig bei Einatmen. Schädigt die Augen – Erblindungsgefahr.“ Die Precautionary-Statements machen auf Vorsichtsmaßnahmen aufmerksam: „Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. An einem gut belüfteten Ort lagern. Behälter dicht geschlossen halten. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen. Bei Berührung mit der Haut: Mit reichlich Wasser und Seife waschen. Bei Verschlucken: Sofort Giftzentrum oder Arzt anrufen. Unter Verschluss lagern.“ Zu jedem Hinweis ist der entsprechende Code aufgeführt, beispielsweise H255 für „Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.“. Diese Form der Kennzeichnung erleichtert die globale Erkennung von Gefahren und Risiken und schützt damit Mensch und Umwelt. Es können so keine Missverständnisse mehr zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten auftreten.

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