Thomas Bäumer, Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister BAP, begrüßt die lange Laufzeit der getroffenen Vereinbarung.

Thomas Bäumer, Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister BAP, begrüßt die lange Laufzeit der getroffenen Vereinbarung. (Bild: BAP)

Die Verhandlungspartner mussten den bestehenden Vertrag aufgrund der gesetzlichen Anforderungen in der Arbeitnehmerüberlassung anpassen. Kernpunkte der Vereinbarung sind die Einführung einer neuen 6. Branchenzuschlagsstufe nach dem 15. vollendeten Einsatzmonat für die Entgeltgruppen EG 1 bis EG 5 sowie die erstmalige Einführung von Branchenzuschlägen für die übrigen Entgeltgruppen EG 6 bis EG 9.

Der Branchenzuschlag auf das tarifliche Entgelt beträgt nach dem 15. vollendeten Einsatzmonat in den Entgeltgruppen 1 und 2 je 67 %, in den Entgeltgruppen 3, 4 und 5 sind es 45 %. Für die Entgeltgruppen 1 und 2 erhöht sich außerdem der Branchenzuschlag in der fünften Branchenzuschlagsstufe nach dem 9. vollendeten Einsatzmonat ab dem 1. Juli 2018 von derzeit 50 % auf 53 %. erhöht. Für die Entgeltgruppen 6 bis 9, für die bislang keine Branchenzuschläge galten, beträgt der Branchenzuschlag auf das tarifliche Entgelt nun je nach Zahl der vollendeten Einsatzmonate bis zu 24 %. Die Tarifvertragsparteien haben festgelegt, dass mit der letzten Stufe nach 15 Monaten in allen Entgeltgruppen ein gleichwertiges tarifvertragliches Entgelt gemäß der Neufassung des seit 1. April 2017 in Kraft getretenen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erreicht wird. Diese letzte Stufe greift für alle Entgeltgruppen erstmalig zum 1. Juli 2018.

Ausgewogenes Ergebnis und Planungssicherheit bis 2020

Wie beim Branchenzuschlagstarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie bleibt es bis zum 15. vollendeten Einsatzmonat bei der bisherigen Deckelungsregelung, wonach der Branchenzuschlag auf 90 % des laufenden regelmäßigen Stundenentgelts eines vergleichbaren Mitarbeiters im Kundenbetrieb gedeckelt werden kann. Nach dem 15. Monat ist der Branchenzuschlag auf das Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb beschränkt. Für die Zuschlagsstufen der Entgeltgruppen 6 bis 9 gilt eine Übergangsregelung: Mitarbeiter dieser Entgeltgruppen erhalten bis zum Ablauf des Jahres 2017 nach einer Einsatzdauer von 6 Wochen einen Branchenzuschlag in Höhe von 1 %. Der neue Branchenzuschlagstarifvertrag läuft vom 1. April 2017 bis zum 31. Dezember 2020.

VGZ-Verhandlungsführer Thomas Bäumer, Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), erklärt: „Es ist erfreulich, dass nach dem Branchenzuschlagstarifabschluss mit der IG Metall jetzt auch mit der zweiten großen Industriegewerkschaft IG BCE ein Abschluss gelungen ist. Auch wenn wir mit der Übergangsregelung für die Entgeltgruppen 6 bis 9 an unsere Grenzen gegangen sind, haben wir ein ausgewogenes Ergebnis und aufgrund der langen Laufzeit bis 2020 Planungssicherheit erzielt. Der Abschluss ist ein erneuter Ausdruck der gut funktionierenden Sozialpartnerschaft.“

Der stellvertretende VGZ-Verhandlungsführer Sven Kramer, stellvertretender Bundesvorsitzender des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), betont dazu: „Der zweite erfolgreiche Tarifabschluss in so kurzer Zeit ist ein erneuter Beweis der gut funktionierenden Sozialpartnerschaft in der Zeitarbeitsbranche. Gemeinsam mit der IG BCE haben wir einen Abschluss erzielt, der die besonderen Bedürfnisse der Chemiebranche berücksichtigt. Die starren gesetzlichen Rahmen, die der Gesetzgeber uns vorgegeben hat, konnten wir mit den Sozialpartnern wiederholt bedarfsgerecht gestalten. Auch wenn uns der Tarifabschluss teuer zu stehen kommt, begrüßen wir ausdrücklich den hohen Stellenwert der Tarifautonomie in Deutschland, die es dringend zu schützen gilt.“

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