Namu hat die Richtlinie N 106 zur Funktionsprüfung von Schutzeinrichtungen herausgegeben. Die Funktionsprüfung von Schutzeinrichtungen dient zur Erkennung von passiven Fehlern, welche die bestimmungsgemäße Ausführung der Funktion der PLT-Schutzeinrichtung verhindern. Bisher werden PLT-Schutzeinrichtungen in der Regel in einem Abstand von maximal einem Jahr funktionsgeprüft. Die Durchführung der Funktionsprüfungen beeinträchtigt jedoch immer die Produktion. Ziel der Namur-Empfehlung ist es, sowohl dem Betreiber bestehender PLZ-Schutzeinrichtungen eine Optimierung der Prüfintervalle zu ermöglichen als auch dem Planer neuer PLT-Schutzeinrichtungen eine Methodik vorzustellen, die es ermöglicht, für ein betrieblich gewünschtes Prüfintervall die erforderliche technische Ausstattung für Schutzeinrichtungen zu ermitteln. Die Empfehlung gilt für PLT-Schutzeinrichtungen, die zur Sicherung von Anlagen der Verfahrenstechnik, für Anlagen, die der StörfallVO unterliegen und für solche, die für die Dampferzeugung eingesetzt werden.

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