Die Lagerung von Gefahrstoffen ist bereits seit Jahrzehnten definiert und in verschiedenen Gesetzestexten wie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder Technische Regeln brennbare Flüssigkeiten (TRbF) geregelt. Es liegen eindeutig formulierte Definitionen zur aktiven und passiven Lagerung vor. Jedoch weichen die in der Praxis umgesetzten Lösungen oft von den gesetzlichen Vorgaben ab. Speziell bei der aktiven Lagerung von kleineren Mengen im Arbeitsraum, z. B. ein 200 Liter Fass brennbare Flüssigkeit, sind standardisierte Lösungen schwer zu finden. So gibt es am Markt renommierte Hersteller von Sicherheitsschränken, die geprüfte Produkte für die passive Lagerung nach TRbF 20 Anhang L bzw. EN 14470-1 von 200 Liter Fässern anbieten.

Die passive Lagerung ist jedoch an folgende Bedingung geknüpft: „Sicherheitsschränke im Sinne dieser TRbF dienen der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in verschlossenen Gefäßen innerhalb eines Arbeitsraumes“ (Auszug aus der TRbF 20 Anhang L – Punkt 1.1). Aber in den wenigsten Fällen wird ein 200-Liter Fass mit brennbarer Flüssigkeiten verschlossen (= passiv) am Arbeitsplatz gelagert. Die Praxis zeigt, dass in der Regel eine aktive Lagerung vorliegt: „Aktive Lagerung ist das Aufbewahren brennbarer Flüssigkeiten in ortsbeweglichen Gefäßen, die am Ort ihrer Lagerung ortsfest als Entnahme- oder Sammelbehälter benutzt oder zu sonstigen Zwecken geöffnet werden“ (Auszug aus der TRbF 20 – Punkt 2.1.6).
Bleibt die Frage, was kann eingesetzt werden, wenn aktive Lagerung erforderlich ist? Düperthal hat sich dieser Frage angenommen und in Zusammenarbeit mit den Sachverständigen des TÜV Süd Produkte entwickelt, die diese Probleme lösen. Im ersten Schritt stand dabei ein Sicherheitsschrank nach EN 14470-1 im Fokus, der bereits für die passive Lagerung von einem 200 Liter Fass zugelassen war. Wie wird aber aus einem passiven Sicherheitsschrank, ein Schrank der für die aktive Lagerung zugelassen ist?

Durchgängige Erdung und aufsteckbare Lüftung

Ein wichtiger Aspekt bei der aktiven Lagerung ist die durchgängige Erdung gemäß den Anforderungen der TRbF 30 für „ Füllstellen“ und der Richtlinien der Berufsgenossenschaften BGR 132 „Vermeidung von Zündgefahren“. Dies wird dadurch sicher gestellt, dass alle metallischen Bauteile im Schrankinnenbereich, z. B. Auffangwannen und Gitterrost, leitfähig miteinander verbunden sind. Ferner wurde der Sicherheitsschrank mit zwei Erdungsklemmen, je eine für das Fass bzw. für die Fass-Pumpe, ausgestattet. Auf dem Schrankdach sind vorbereitete Erdungsanschlüsse vorhanden, die dem Anwender ermöglichen, das System an die Erdung anzuschließen und so eine statische Aufladung zu verhindern.

Sicherheitsschränke für passive Lagerung müssen gemäß TRbF 20 Anhang L nicht zwingend an die Lüftung angeschlossen werden. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass in herkömmlichen Sicherheitsschränken nur geschlossene Gefäße eingelagert werden dürfen. Bei der aktiven Lagerung hingegen treten durch die offenen Gebinde kritischere Ex-Zonen gemäß TRbF 30 auf. Das hat zur Folge, dass der Fass-Schrank mit mindestens zehnfachem Luftwechsel je Stunde belüftet werden muss. Ferner muss die Lüftung in jeder Schrankebene aktiv werden, was bei dem Fass-Schrank mit Ab- und Zuluftrosetten in jeder Schrankebene realisiert wird.
Auch ist die Funktionalität der Lüftung zu überwachen und die gesetzlichen Vorgaben für Ventilatoren einzuhalten. Dies wird durch den Einsatz einer steckfertigen Lüftungseinheit mit integrierter, Atex-konformer Abluftüberwachungseinheit erreicht.
Die Türen von Sicherheitsschränken nach EN 14470-1 bzw. TRbF 20 Anhang L schließen im Brandfall selbstständig. Das hat bei der aktiven Lagerung mit Fass-Pumpen aber zur Folge, dass die Medien- und Energieleitung nicht „einfach“ durch die offenen Türen geführt werden können. Die Lösung ist eine geprüfte und zugelassene Rohrdurchführung für Edelstahlrohre. Bei Einsatz dieser Rohrdurchführung können bis zu vier Edelstahlrohre mit einem maximalen Durchmesser von 20 mm oder wahlweise einmal 28 mm aus der Seitenwand oder Schrankdecke geführt werden. Die Rohrdurchführung wurde von einer unabhängigen Materialprüfanstalt in einem Brandkammertest mit dem Fass-Schrank erfolgreich geprüft. Der Sicherheitsschrank ist als Typ 90 klassifiziert. So kann eine explosionsgeschützte Druckluft-Fasspumpe im Schrankinneren angeschlossen werden.

Erfahrungen: GE lagert hochentzündliches Lösemittel

Bei GE Global Research Europe, dem europäischen Forschungszentrum von General Electric ist das System bereits im Einsatz. Dort wird z.B. in einem Versuchsaufbau ein hochentzündliches Lösemittel aus einem 200 Liter Fass entnommen, in den Versuch eingebracht und danach wieder sicher gesammelt.

Dies erfolgt in zwei der neuen Fass-Schränke mit Rohrdurchführung. Ein Schrank dient dabei als Versorgungseinheit. Aus diesem Schrank wird aus einem 200 Liter Fass das Medium mit einer Ex-geschützten Druckluftpumpe über die Rohrdurchführung in den Versuchsaufbau eingepumpt. In dem zweiten Sicherheitsschrank ist ein Auffangbehälter integriert, in dem das Lösemittel nach Verwendung über Schwerkraftzuführung gesammelt wird.
Die Schränke wurden mit den vormontierten Pumpenbauteilen und dem steckfertigen Abluftsystem mit Überwachung geliefert. Dadurch entfiel unter anderem das aufwendige Einregeln durch einen Lüftungsbauer. Dr. Thomas Frey von GE Global Research berichtet:„Dank der neuen Lösung konnten wir Transportwege verringern und das Lösemittel direkt im 200 Liter Fass in den Versuchsaufbau integrieren. Das spart Zeit und steigert die Effizienz. Ferner verbleiben in den Rohrleitungen nur geringe Restmengen des Mediums und können leicht zurückgeführt werden.“

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Düperthal Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG

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