Juli 2010
  • In die IEC 60079–0 von 2007 wurden die Geräte für den Einsatz in staubexplosionsgefährdete Bereiche aufgenommen.
  • Die Kennzeichnung ist jetzt um das Schutzniveau des Gerätes EPL (Equipment Protection Level) ergänzt worden.
  • Das Symbol für das Geräteschutzniveau wird an die bestehende Normenkennzeichnung angehängt.
  • Die Norm IEC 60079–0 2007 lässt zu der im vorherigen Abschnitt beschriebenen Kennzeichnung, die in einigen Fällen zu doppelten Angaben führt, eine alternative Kennzeichnung zu.

Die Anforderungen für elektrische Geräte zum Einsatz in gasexplosionsgefährdeten Bereichen sind in der Normenreihe EN 60079 enthalten. Für Geräte, die für Bereiche mit brennbarem Staub bestimmt sind, gilt die Normenreihe EN 61241. Seit einigen Jahren werden diese Normen auf internationaler Ebene durch die IEC erstellt und dann als europäische Normen übernommen.

Alte Kennzeichnung unzureichend

Die Kennzeichnung wurde bisher in der IEC 60079–0 von 2004 bzw. in der IEC 61241–0 von 2004 festgelegt. Um das Gerät klar zu identifizieren, müssen zusätzlich zum Namen des Herstellers oder zu seinem Warenzeichen auch die Typbezeichnung und die Seriennummer angebracht werden. Für Geräte, die einer Zertifizierungspflicht unterliegen, muss der Name der Stelle, die das Zertifikat ausgestellt hat, sowie die Zertifikatnummer angegeben werden. Zusätzlich wird eine besondere Kodierung gefordert, die den Einsatz des Gerätes beschreibt:

dasSymbolfüreinexplosionsge-schütztes Gerät;
Kennzeichen jeder verwendeten Zündschutzart;
die Explosionsgruppe IIA, IIB oder IIC für gasexplosionsgefährdete Bereiche;
die Temperaturklasse für gasexplosionsgefährdete Bereiche bzw. maximale Oberflächentemperatur in °C für Bereiche mit brennbarem Staub.

Beispiele hierfür sind Ex d e IIC T4, Exd [ia] IIB T5 sowie Ex pD21 T120°C.
Bei zugehörigen elektrischen Betriebsmitteln der Zündschutzart Eigensicherheit, die im sicheren Bereich installiert werden sollen, müssen die Symbole für diese Zündschutzart in eckige Klammern gesetzt werden, beispielsweise [Ex ia] IIC. Soll das Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen errichtet werden, muss es durch eine weitere Zündschutzart geschützt sein. Dann wird nur das Kennzeichen für die Eigensicherheit in eckige Klammern gesetzt, zum Beispiel Ex d e [ib] IIC T6.
In der Vergangenheit wurde in Europa „Ex“ bei der Kennzeichnung nach Norm durch „EEx“ ersetzt. Damit wurde Bezug auf die Europäischen Normen (EN 50014 ff) genommen, die sich zu dieser Zeit von den IEC-Normen unterschieden. Dies ist mit dem aktuellen Normenstand nicht mehr notwendig, so dass auch in Europa die neuen Geräte nur noch mit „Ex“ gekennzeichnet werden.
Aus der bisherigen Kennzeichnung ist das Schutzniveau des Gerätes hinsichtlich des Explosionsschutzes nicht auf Anhieb klar zu erkennen. Nur das Wissen über den möglichen Einsatz der einzelnen Zündschutzarten lässt auf die Verwendung des Gerätes in den jeweiligen Zonen schließen. Dieses Problem wurde in Europa bereits frühzeitig erkannt, und so wurden mit der Europäischen Richtlinie 94/9/EG (Atex 95) die Gerätekategorien 1, 2 und 3 eingeführt. Eine Überführung dieser Kategorien aus der Richtlinie in die Normen wurde jedoch nur in den EN-Normen und nicht in den IEC-Normen vollzogen.

Neue Kennzeichnung umSchutzniveau ergänzt

In die IEC 60079–0 von 2007 wurden die Geräte für den Einsatz in staubexplosionsgefährdete Bereiche aufgenommen. Damit werden in dieser Norm die allgemeinen Anforderungen an Geräte für Gas- und Staubatmosphären behandelt.

Die Kennzeichnung ist jetzt um das Schutzniveau des Gerätes ergänzt worden. Dieses Geräteschutzniveau (EPL: Equipment Protection Level) besteht aus zwei Buchstaben. Der erste gibt die Art der explosionsfähigen Atmosphäre an: G für Gas, D für Staub (dust). Das eigentliche Schutzniveau wird durch die Buchstaben a, b oder c definiert. Diese Buchstaben werden bereits bei einigen Zündschutzarten verwendet, um das entsprechende Schutzniveau zu kennzeichnen: ia, ib, ic.
Das Symbol für das Geräteschutzniveau wird an die bestehende Normenkennzeichnung angehängt – Beispiel: Exd e IIC T4 Gb. Bei zugehörigen elektrischen Betriebsmitteln muss das EPL-Symbol hinter der Zündschutzart stehen – Beispiel: [Ex ia Ga] IIC. Wenn ein zugehöriges elektrisches Betriebsmittel mit einem eigensicheren Stromkreis „ia“ in ein druckfestes Gehäuse eingebaut wurde, um es zum Beispiel in der Zone 1 montieren zu können, so ergibt sich folgende Kennzeichnung: Ex d [ia Ga] IIC T4 Gb.

Gruppen und Untergruppen

Die Eignung von Geräten für die verschiedenen explosionsfähigen Bereiche wird durch Gruppen festgelegt. Bisher waren zwei Gruppen definiert. Zur Gruppe I gehören Geräte, die bestimmungsgemäß für den Betrieb in schlagwettergefährdeten Grubenbauen vorgesehen sind. Die Gruppe II steht für Geräte, die in sonstigen explosionsgefährdeten Bereichen, die durch Gase gefährdet werden, eingesetzt werden können. Mit der weiteren Unterteilung dieser Gruppe in drei Untergruppen IIA, IIB und IIC wird festgelegt, für welches Gas das Gerät geeignet ist. Mit der IEC 60079–0, 2007 wird eine neue Gruppe III eingeführt. Diese steht für Geräte, die für Bereiche bestimmt sind, in denen mit explosionsfähiger Staubatmosphäre zu rechnen ist. Verschiedene Staubarten stellen jedoch unterschiedliche Anforderungen an die Geräte. Somit ist analog zur Gruppe II auch bei der Gruppe III eine weitere Unterteilung vorgesehen:

  • IIIA: brennbare Flusen (flyings);
  • IIIB: nicht-leitfähige Stäube;
  • IIIC: leitfähige Stäube.

Die Geräte können somit den verschiedenen Staubarten mit ihren unterschiedlichen Anforderungen zugeordnet werden. Beispiel: Ex tb IIIC T120°C Db.

Alternative Kennzeichnung

Die Norm IEC 60079–0 2007 lässt zu der im vorherigen Abschnitt beschriebenen Kennzeichnung, die in einigen Fällen zu doppelten Angaben führt, eine alternative Kennzeichnung zu. Mit Einführung der Gruppe III kann die Eignung des Gerätes für Gasatmosphären (II) oder Staubatmosphären (III) direkt aus der Gruppe herausgelesen werden. Somit bringt der Buchstabe G oder D im Geräteschutzniveau keine zusätzliche Information mehr.

Bei einigen Zündschutzarten wird das Schutzniveau durch Ergänzung der Buchstaben a, b oder c an das Symbol für die Zündschutzart gekennzeichnet. Die alternative Kennzeichnung sieht vor, dass alle Zündschutzarten diesen Kennbuchstaben erhalten. Die druckfeste Kapselung „d“ wird dann beispielsweise mit „db“ gekennzeichnet.
Damit ist der Einsatzbereich des Gerätes hinsichtlich der Art der umgebenden explosionsfähigen Atmosphäre und dem Schutzniveau auch ohne Angabe des EPL klar erkennbar. Die EPL-Kennzeichnung kann somit weggelassen werden. Beispiel:

  • Ex db eb IIC T4;
  • Ex db [ia] IIB T5;
  • Ex tb IIIB T120°C.

Der Hersteller kann entscheiden, welche Kennzeichnung er verwendet. Die alternative Kennzeichnung wirkt jedoch schlüssiger, da redundante Informationen vermieden werden.

Kennzeichnung nach Atex 95

In Europa muss zusätzlich zu der Kennzeichnung nach der Norm noch die Anforderung nach der EG-Richtlinie 94/9/EG (Atex 95) erfüllt werden. Die Richtlinie Atex 95 fordert im Anhang II folgende Kennzeichnungen:

  • Name und Anschrift des Herstellers;
  • Seriennummer, Baujahr;
  • das Zeichen mit Kennnummer der benannten Stelle;
  • und Kategorie 1, 2 oder 3;
  • für die Gruppe II Buchstabe G (Gase) oder D (Staub)

Beispiel:2 II G. Beispiel für eine Kennzeichnung nach Atex-Richtlinie und Norm EN 60079–0: 0158 2 II G Ex db eb IIC T4.
Die Kennzeichnung nach der Richtlinie muss für Geräte, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden, zusätzlich zur internationalen Normenkennzeichnung angebracht werden.

Nicht-elektrische Geräte

Normen für nicht-elektrische Geräte sind bisher nur von CEN für Europa erstellt worden. Auf internationaler Ebene sind lediglich erste Schritte zur Normung in die Wege geleitet.

Die Kennzeichnung lehnt sich stark an die Festlegungen für elektrische Geräte an. Ausnahmen:

„Ex“ wird nicht angegeben, da durch die Kennzeichnung nach Atex-Richtline bereits das-Zeichen auf den Explosionsschutz verweist.
Das Geräteschutzniveau (EPL) wird nicht angegeben, da dieses in den entsprechenden Normen bisher nicht definiert ist. Durch die Angabe der Kategorie entsprechend der Richtlinie ist erkennbar, welches Schutzniveau das Gerät hat und in welcher Zone es errichtet werden darf.

Beispiel für eine Kennzeichnung nach Richtlinie und Norm EN 13463–1:2 II G d IIB T4.

Neues Ex-Plakat
Ex-Kennzeichnung auf einen Blick

Geräte für explosionsgefährdete Bereiche sind kennzeichnungspflichtig. Die Anforderungen für elektrische Geräte für den Einsatz in gasexplosionsgefährdeten Bereichen sind in der Normenreihe EN 60079 festgelegt. Im Teil 0 der Norm wurden neu die Geräte für den Einsatz in staubexplosionsgefährdeten Bereichen aufgenommen. Die Kennzeichnung wurde ebenfalls überarbeitet. Es stehen jetzt zwei Kennzeichnungsalternativen zur Wahl. Auf diese Änderungen wurde reagiert und das Plakat für den elektrischen und mechanischen Explosionsschutz neu gestaltet. Das aktuelle Ex-Plakat bietet auf einen Blick die neue Kennzeichnung von elektrischen und nicht-elektrischen Geräten in gasexplosionsgefährdeten Bereichen und in Bereichen mit brennbarem Staub. Es zeigt unter anderem die Einführung des Geräteschutzniveaus EPL (Equipment Protection Level) und die neue Gruppe III für Bereiche mit brennbarem Staub.

infoDIRECT 1007ct611

TOP2CT1-11

Sie möchten gerne weiterlesen?

Unternehmen

R. STAHL Schaltgeräte GmbH

Am Bahnhof 30
74638 Waldenburg
Germany