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Fachartikel19.08.2014Alle reden über Energie ? auch in Industrieparks. Wenn das Verteilernetz im Industriepark nicht als Kundenanlage oder als Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung eingestuft werden kann, dann unterliegt es nur dann nicht der vollen Regulierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), wenn es ein „geschlossenes Verteilernetz“ darstellt. Das geschlossene Verteilernetz ist seit 2013 die Nachfolgeregelung der früher sogenannten Objektnetze. mehr