ProduktCE-Servicepaket von Kothes!
27.05.2010, 11:19
Verschärfte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Mit der Konstruktion und dem Bau eigener Produktionsanlagen oder ihrer Modernisierung sowie dem Eigenbau von Anlagen aus zugekauften Produktionsmaschinen übernehmen Betreiber gemäß der aktualisierten Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Herstellerpflichten.
Und jeder Hersteller übernimmt die Verantwortung im Sinne des Geräte- und Produktsicherungs- und des Produkthaftungsgesetzes. Er ist verpflichtet, eine CE-Konformitätsbewertung durchzuführen. Zu den technischen Unterlagen, die zwingend erstellt werden müssen, gehören unter anderem eine anlagenübergreifende Risikobeurteilung sowie eine Betriebsanleitung. Erst dann darf das CE-Kennzeichen angebracht werden. Die neue Maschinenrichtlinie trat am 29.12.2009 ohne Übergangsregelung in Kraft. Der Full-Service-Dienstleister Kothes! bietet in den Bereichen Technische Dokumentation und CE-Kennzeichnung mit seinem CE-Service ein Leistungspaket an, das eventuelle Lücken im Know-How schließt und dabei hilft unnötige Kosten und Haftungsrisiken zu vermeiden.
27.05.2010, 11:19
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