ProduktCE-Servicepaket von Kothes!

27.05.2010, 11:19

Verschärfte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Mit der Konstruktion und dem Bau eigener Produktionsanlagen oder ihrer Modernisierung sowie dem Eigenbau von Anlagen aus zugekauften Produktionsmaschinen übernehmen Betreiber gemäß der aktualisierten Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Herstellerpflichten.

Service | Dienstleistung

Und jeder Hersteller übernimmt die Verantwortung im Sinne des Geräte- und Produktsicherungs- und des Produkthaftungsgesetzes. Er ist verpflichtet, eine CE-Konformitätsbewertung durchzuführen. Zu den technischen Unterlagen, die zwingend erstellt werden müssen, gehören unter anderem eine anlagenübergreifende Risikobeurteilung sowie eine Betriebsanleitung. Erst dann darf das CE-Kennzeichen angebracht werden. Die neue Maschinenrichtlinie trat am 29.12.2009 ohne Übergangsregelung in Kraft. Der Full-Service-Dienstleister Kothes! bietet in den Bereichen Technische Dokumentation und CE-Kennzeichnung mit seinem CE-Service ein Leistungspaket an, das eventuelle Lücken im Know-How schließt und dabei hilft unnötige Kosten und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Weitere Infos

Firma:

KOTHES! Kontakt

Mehr zum Thema
Special   Pharma Food

Mehr zum Thema

Special

CT Online Relaunch

Die Internet-Suche nach Informationen zu verfahrenstechnischen Themen gleicht längst dem Finden einer Stecknadel im Heuhaufen. Mit dem neuen Auftritt www.chemeietechnik.de helfen wir dabei, zielsicher fündig zu werden. Was neu ist, erfahren Sie hier.

CT Online Relaunch

Specials & Kompendien

Kompendium Industrieparks, englische Ausgabe

International compendium of industrial parks, chemical and pharmaceutical industry, biotech