NewsVCI sieht keine Gefahr durch Nanomaterialien

07.09.2011, 06:58

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat erklärt, dass er nach dem Sondergutachten zu Vorsorgestrategien für Nanomaterialien des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) keine pauschal erkennbaren Risiken sieht, die von Nanomaterialien ausgehen.

VCI | Nanomaterialien | SRU

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"Aus dem Gutachten geht hervor, dass es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse oder Nachweise dafür gibt, Nanomaterialien würden - so wie man sie heute herstellt und verwendet - zu Schädigungen von Umwelt und Gesundheit führen", erklärte Dr. Gerd Romanowski, Geschäftsführer Wissenschaft, Technik und Umwelt im Verband der Chemischen Industrie (VCI).
Trotz der Tatsache, dass es keinen Nachweis zur Schädlichkeit von Nanomaterialien gibt, spricht der SRU von einer „abstrakten Besorgnis" und gibt gleichzeitig Vorschläge, wie sich gesetzliche Vorschriften - beispielsweise aus Chemikalien- und Umweltrecht - hinsichtlich den Anforderungen der neuen Nanoprodukte anpassen oder verschärfen lassen. Dafür sieht der VCI jedoch keine Veranlassung. Romanowski kritisiert: "Diese Vorschläge halten wir angesichts der vorhandenen Datenlage für überzogen. Sie würden die Innovationspotenziale, die die Nanotechnologie bietet, zudem unnötig beeinträchtigen."

Grundsätzlich unterstützt der VCI aber die Forderung des SRU zur Schaffung von mehr Transparenz über kommerziell verwendete Nanomaterialien und über verbrauchernahe Produkte, die Nanomaterialien enthalten. Er sieht jedoch die bereits existenten Mechanismen und Instrumente als ausreichend, um mehr Transparenz in den notwendigen Gebieten zu erzeugen. Eine weitere Forderung, nämlich die nach der Einführung einer generellen Meldepflicht und eines sektorenübergreifenden generellen Nanoprodukt-Registers sowie einer Kennzeichnungspflicht für Nanoprodukte, sieht der Verband jedoch als nicht notwendig an. "Ein solches Register würde nur zu unnötiger Doppelregulierung und zu erheblichen Überschneidungen mit bestehenden Informations- und Kennzeichnungspflichten führen", erläutert Romanowski. Schließlich gebe es bereits Datenbanken für chemische Stoffe, zu denen auch Nanomaterialien gehören, bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA.

Speziell für Kosmetik, Biozide und im Lebensmittelbereich gibt es bereits Produktregister. "Eine generelle Kennzeichnungspflicht von Nanoprodukten würde von den Verbrauchern als Warnhinweis verstanden, obwohl die sogenannte Nanoskaligkeit als solche keine gefährliche Eigenschaft ist", erklärt der VCI-Geschäftsführer.

Die vollständige Erklätrung des VCI lesen Sie hier.

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