VDMA: Lockerungen der Iran-Sanktionen haben Schwächen
„Unternehmen haben nun die Möglichkeit, konkret zu prüfen, welche Auswirkungen die zukünftigen Sanktionslockerungen auf den eigenen Betrieb haben“, erklärt Ulrich Ackermann, Leiter der Außenwirtschaftsabteilung des VDMA zur frühzeitigen Veröffentlichung der EU-Rechtstexte. Zugleich kritisiert der Verband wichtige Details der neuen Regelung.
Fortsetzung des Exportverbots für bestimmte Industriegüter
Misslich ist nach Ansicht des VDMA, dass die neue Verordnung das Sanktionsverbot für die EU-Dual-use-Güterliste insoweit aufrechterhält, als diese Güter zugleich von einem neuen Anhang III der zukünftigen Version der Iran-Embargoverordnung (Nr. 267/2012) erfasst sind. Selbst für harmlose Projekte wie die Produktion von Kunststoffen oder Verpackungsmaterial gibt es keine Ausnahmen. Betroffen sind unter anderem bestimmte Gruppen von Messmaschinen, Öfen, Maschinen für die Kunststoffindustrie oder aus dem Bereich der Textilmaschinen. „Natürlich bleibt es den EU-Staaten unbenommen, bestimmte Dual-Use-Güter für den Iran nur sehr restriktiv zu genehmigen, so wie es Deutschland schon lange vor dem Embargo praktiziert hat“, erklärt Klaus Friedrich, Experte des VDMA für Sanktionsfragen und Exportkontrolle. „Aber ein Totalverbot, das selbst bei eindeutig gesicherter ziviler Verwendung die Exporte blockiert – wozu soll das gut sein?“
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