AP000771 Systemschrank1

Das zertifizierte Analysensystem ist in einem Stahlblechschrank mit transparenter Fronttür untergebracht. (Bild: Bühler Technolgies)

  • Emissionsüberwachungssysteme müssen nach den Zulassungskriterien der EN 15267 überprüft und zugelassen werden.
  • Die Zulassung impliziert einen standardisierten Grundaufbau des Analysenverfahrens und des -systems.
  • Bühler hat Emissionsüberwachungssysteme im Programm, die den Anforderungen nach EN 14181 QAL-1 entsprechen und die nach EN 15267-3 zertifiziert sind.

Mit der europäischen Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2010 wird die Überwachung der Industrieemissionen innerhalb des EU-Geltungsbereiches zusammenfassend geregelt. Sie ist seit dem 6. Januar 2011 in Kraft. Für die verschiedenen Verbrennungsanlagen waren bisher schon nationale Vorschriften wie die verschiedenen Bundesimmissionsschutzverordnungen und die TA Luft zu beachten, diese werden der o. g. Richtlinie untergeordnet und sind in der angepassten Version seit dem 2. Mai 2013 relevant. Genehmigungspflichtige Feuerungsanlagen nach der 13. BimSchV (LCPD 2001/80/EG) und 17. BimSchV (WID 2000/76/EU) sowie Anlagen der 27. BimSchV und teilweise auch TA Luft müssen mit Emissionsüberwachungssystemen nach EN 14181 ausgerüstet sein.

Diese Norm legt drei Qualitätssicherungsstufen (QAL1-QAL3) und eine jährliche Funktionsprüfung (AST) für automatische Emissionsmesseinrichtungen fest. Diese Messeinrichtungen müssen in der Lage sein, die Einhaltung der in den Einzelvorschriften geforderten Emissionsgrenzen zuverlässig zu gewährleisten.Damit dies nach für die EU einheitlichen Maßstäben geschieht, werden die Überwachungssysteme nach den Zulassungskriterien der EN 15267 überprüft und zugelassen. Das bedeutet in der Praxis, dass nicht nur einzelne Komponenten, sondern auch die Gesamtfunktion des kompletten Analysensystems einer einheitlichen Prüfung und Zulassung unterworfen ist. Diese Prüfung wird zertifiziert und gibt dem Betreiber die Sicherheit des regelkonformen Betriebs seiner Verbrennungs- oder Prozessanlage.

Die Zulassung impliziert einen standardisierten Grundaufbau des Analysenverfahrens und des -systems. Lediglich die Bestückung des eingebauten Analysators kann nach den Anforderungen des individuellen Einsatzfalles variiert werden. Je nach der/den zu überwachenden Emissionskomponente(n) (CO, NO, NOx) O2 oder SO2) kann der Analysator mit ebenfalls zertifizierten Messmodulen ausgerüstet werden. Darüber hinaus ist es möglich, über Ergänzungsanträge zusätzliche Analysatoren für andere als die o. g. Gaskomponenten zu installieren.

Dieser Standardisierung lag der Gedanke zu Grunde, sich von den in der Gasanalytik immer wieder zu beobachtenden, systembedingten Abweichungen in den Analyseergebnissen unabhängiger zu machen. Man wollte die Gewissheit haben, dass ein in Kalabrien gemessener Grenzwert nichts anderes aussagt als ein in Stockholm gemessener.

Bühler Technologies ist nun in der Lage, für den Geltungsbereich der Richtlinie 2010/75/ EU zertifizierte Emissionsüberwachungssysteme zu liefern. Sie entsprechen den Anforderungen nach EN 14181 QAL1 (geprüft nach DIN EN ISO 14956) und sind nach EN 15267-3 zertifiziert. Dabei handelt es sich um sogenannte extraktive Systeme. Diese bestehen aus einer ebenfalls zertifizierten Gasentnahmesonde mit der das Messgas aus dem Abgas oder dem Prozessgasstrom entnommen und über eine beheizte Messgasleitung dem Analysensystem zugeführt wird. Dieses umfasst die notwendigen Aufbereitungskomponenten, den Analysator und die Steuerungskomponenten. Die Verwendung des Systems ist für sichere Bereiche zertifiziert. Die Staubbeladung des Messgases sollte ca. 2 g/m³ nicht überschreiten.

Das Analysensystem ist in einem Stahlblechschrank mit transparenter Fronttür untergebracht und entspricht der Schutzart IP 54 nach EN 60529. Die Systemsteuerung ist selbstüberwachend, das ausgefällte Kondensat wird in einem ebenfalls überwachten Sammelbehälter aufgefangen.

Hannover Messe 2017 Halle 23 – A02

Produktfokus Gasmesstechnik aus CT August 2015.

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