Juli 2016

Komplex ist der Ex-Schutz bei nicht-elektrischen Betriebsmitteln aufgrund der vielfältigen Zündgefahren, wie sie durch Reibungswärme, elektrostatische Aufladungen und Fehlern im Betrieb entstehen können. (Bild: rangizzz - Fotolia)

  • Zertifikate für nicht-elektrische Betriebsmittel rücken auch außerhalb der EU in das Blickfeld von Geräteherstellern und -betreibern.
  • Komplex ist der Ex-Schutz bei nicht-elektrischen Betriebsmitteln aufgrund der vielfältigen Zündgefahren, wie sie durch Reibungswärme, elektrostatische Aufladungen und Fehlern im Betrieb entstehen können.
  • Auf dem Expertenforum zum Thema Ex-Schutz wurden diese und weitere Aspekte im Juni diskutiert.

Zur Neuen Atex: Das hat sich geändert

Dr. Frank Lienesch, PTB, zur neuen Atex-Richtlinie „Alle Spielregeln gelten für alle gleich – ein Betreiber wird zum „Hersteller“, wenn er ein Produkt zur eigenen Verwendung herstellt.“

Dr. Frank Lienesch, PTB, zur neuen Atex-Richtlinie „Alle Spielregeln gelten für alle gleich – ein Betreiber wird zum „Hersteller“, wenn er ein Produkt zur eigenen Verwendung herstellt.“

Seit 20.04.2016 gilt die novellierte Atex-Richtlinie 2014/34/EG. Um Fragen nach der Interpretation von Änderungen zu beantworten, hatte die EU-Kommission im September 2015 einen Workshop veranstaltet, über den Dr. Frank Lienesch von der PTB auf dem Expertenforum von R. Stahl im Juni berichtet hat. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Hat sich der Scope der Atex geändert?
Nein, allerdings wurde der Begriff „Produkt“ definiert.

Wer ist Hersteller eines Produkts / einer Komponente? Sind auch Betreiber „Hersteller“?
Alle Spielregeln gelten für alle gleich – ein Betreiber wird zum „Hersteller“, wenn er ein Produkt zur eigenen Verwendung herstellt. Auch wenn der Betreiber ein Produkt so modifiziert, dass die Integrität der Zündschutzart betroffen ist, muss er wie ein Hersteller die Konformität bewerten und erklären – auch durch Einschaltung einer benannten Stelle. An der Betreiberverantwortung ändert sich aber auch gegenüber der früheren Atex-Richlinie nichts – per Explosionsschutz-Dokument ist dieser schon immer für die eingesetzte Technik verantwortlich.

Was ändert sich beim Import / Inverkehrbringen von Ex-Produkten / -Komponenten?
In der alten Atex-Richtlinie war hier nur das erste Inverkehrbringen gemeint. Die novellierte Richtlinie sieht nun das „Bereitstellen auf dem Markt“ – und dies geschieht auch durch den, der ein entsprechendes Produkt importiert. Bei direkten Bestellungen aus dem Ausland wird der Betreiber zum Importeur.

Was müssen Betreiber hinsichtlich der Dokumentation beachten?
Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Dokumentation (EU-Konformitätsbewertung, CE…) in Ordnung ist. Dazu gehört, dass die Kennzeichnung rückverfolgbar ist (postalische Adresse in der EU) und dass die Dokumentation in der jeweils vorgeschriebenen Landessprache vorhanden ist. Schlechte oder fehlerhafte Übersetzungen gelten als nicht konform. Außerdem muss die Konformitätserklärung nun auch ausweisen, auf welche Normen sich diese bezieht. Ist dies nicht der Fall, sollten Anwender die Dokumentation nicht akzeptieren und im Zweifelsfall die Marktüberwachung einschalten.

Sind Normen mit Bezug auf die alte Atex noch gültig?
Alle Normen mit Bezügen zur alten Richtline können auch als Bezug für die neue Richtlinie gedeutet werden. Es gibt nur noch eine EU-Konformitätserklärung, auch wenn mehrere Richtlinien zur Anwendung kommen. Bestehende Konformitätserklärungen bleiben gültig, neue Konformitätserklärungen müssen den Bezug auf die Normen enthalten. 1607ct904, 1607ct910

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