
- In Verbindung mit Ölen oder Fetten kann sich technisch reiner Sauerstoff selbst entzünden und so zu lebensgefährlichen Ausbränden führen. Daher sollten Betreiber hier nur geeignete Dichtungen verwenden.
- Eine Materialfreigabe ist bei der Auswahl der korrekten Dichtung kritisch zu beurteilen, da sie keine Aussage über die Eignung in Verbindung mit einem konstruktiven Bauteil trifft.
- Eine Norm oder Richtlinie, die die Vorgehensweise und die wichtigsten technischen Vorgaben definiert, wäre daher für alle Beteiligten - vom Materiallieferanten bis zum Endanwender - von Vorteil.
Sicherheit in der Produktion
Dichtungshersteller haben für Dichtungen beziehungsweise Dichtungssysteme in Sauerstoffanlagen eine spezielle Fertigungsvorschrift. Hier gibt es klare Vorgaben, welche Verfahren bei der Produktion für den sicheren Umgang mit hochreinem Sauerstoff zwingend einzuhalten sind. Das Praxisbeispiel einer Grafitflachdichtung soll eine sichere und ordnungsgemäße Vorgehensweise exemplarisch beschreiben: Im Idealfall sollte der Hersteller schon bei der Bestellung beziehungsweise Produktion der Grafitplatte darauf achten, dass Öl- und Fettfreiheit ermöglicht sind. Spätestens aber bei der Dichtungsfertigung ist darauf zu achten, dass entsprechend öl- und fettfreie Werkzeuge zum Einsatz kommen und auch beim Handling das Einsatzgebiet mit entsprechenden Maßnahmen – Verwenden von Arbeitshandschuhen etc. – berücksichtigt wird. Verunreinigungen sind beispielsweise durch fluoreszierende Untersuchungen am Endprodukt zu erkennen. Da nicht alle Fette und Öle fluoreszierend sind, bietet der Test allerdings keine hundertprozentige Sicherheit. Bei zusätzlichen Testverfahren, wie dem Wasserbenetzungstest und dem Abwischtest, ist es allerdings möglich, Öl- beziehungsweise Fettrückstände sichtbar zu machen. Einzelverpackung und das Anbringen von Labeln, die auf das Einsatzgebiet oder die entsprechende öl-und fettfreie Herstellung verweisen, sollten bei Dichtungen für Sauerstoffanlagen Standard sein. Der Endanwender muss sich bewusst sein, dass er den Einsatzbereich eines Dichtsystems immer mit dem Lieferanten kommunizieren sollte, damit dieser entsprechende Maßnahmen einleiten kann, die Einfluss auf die Eignung haben. Auch sollte der Endanwender prüfen, ob die vorliegende, sicherheitstechnische Beurteilung den technischen Ansprüchen des Betreibers beziehungsweise des Herstellers genügt. Hierzu eignet sich das Merkblatt M 034 oder der Prüfbericht der BAM. Abschließend haben natürlich auch Betreiber und Hersteller den korrekten Umgang bei der Weiterverarbeitung umzusetzen, damit eine hohe Sicherheit für den laufenden Betrieb möglich ist. Hierzu zählt beispielsweise auch das Vermeiden von Verschmutzungen beim Einbau durch die Monteure auf der Baustelle; außerhalb des Verantwortungsbereichs des Herstellers ist hier eine eigenständige Arbeitsanweisung durch den Anlagenbetreiber zu erlassen.
Sicherheit durch Richtlinie?
Um eine sichere Anlagenverfügbarkeit im Bereich von Sauerstoffanwendungen zu ermöglichen, ist es wichtig, dass eine geschlossene Kette von der Produktion über die Weiterverarbeitung bis hin zum Einsatz in der Anlage existiert. Die einzelnen Arbeitsschritte sind durch entsprechende Verfahrensanweisungen zu dokumentieren. Die Umsetzung dieser Vorgehensweise können Hersteller und Betreiber durch technische Absprachen sicherstellen. Sinnvoll wäre hier das Erstellen einer Norm oder Richtlinie, die die Vorgehensweise und die wichtigsten, technischen Vorgaben definiert. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die für einen bestimmten Zweck im Sauerstoffbereich eingesetzten Materialien, einschließlich der Auditierung wesentlicher Verarbeitungsschritte im Fertigungsprozess, durch die BZS (BAM-Zertifizierungsstelle) zertifizieren zu lassen. Die Zertifizierung beinhaltet die sicherheitstechnische Beurteilung der Produkte im Rahmen einer Baumusterprüfung sowie die Fertigung des Zwischen- und Endproduktes (einmaliges Fertigungsstätten-Erstaudit) sowie das anschließende, stichprobenartige Überwachen von Proben – vornehmlich bei Chargenwechsel der Produktion (und Zulieferung durch den eigentlichen Hersteller). Die Beurteilung wird in regelmäßigen Abständen bei einem insgesamt angemessenen Kostenniveau wiederholt. Eine solche Zertifizierung ist zurzeit nicht verpflichtend; Hersteller streben sie freiwillig an, um die Sicherheit ihrer Produkte und deren Fertigung gegenüber ihren Kunden zusätzlich zur eigenen Leistungserklärung durch eine unabhängige, kompetente Drittpartei zu dokumentieren. Dass dies aus vermeintlich wirtschaftlichen Aspekten (Kosten für die Zertifizierung) noch zu wenig genutzt wird, sollten die Praxis und der erlangte Sicherheitsgewinn sowie Wettbewerbsvorteil in Zukunft widerlegen.
Einen Link zum Hersteller finden Sie hier.
Zur Homepage des BAM gelangen Sie hier.
Die Merkblätter M 034-1 und M 034-2 können Sie über das Portal des BG RCI beziehen.
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