Unlängst wurde beispielsweise bei einer Anlage zur Wärme- und Stromgewinnung aus Restholz, bei der die 13. BImSchV die kontinuierliche CO-, O2- und Staub-Grenzwertmessung vorschreibt, die Emissionsmessung und die Überwachung der bereits bestehenden Ölheizungsanlage realsiert. Hierzu wurde ein Messschrank mit zwei Messlinien installiert – die Darstellung der Messwerte- und -ergebnisse wurde auf die Kundenanforderung exakt zugeschnitten. Der Betreiber braucht sich um kommende jährliche Überprüfungen, etwaige Abgleich- oder Justagearbeiten oder Verschleißteilwechsel nicht mehr zu kümmern, weil für die stationären Anlagen Wartungsverträge angeboten werden.