- Die F-Gase-Verordnung trifft ab 1. Januar 2020 neue Regelungen zum Einsatz von Kältetrocknern und den eingesetzen Kältemitteln.
- So ist das Inverkehrbringen neuer R-404A-Kältetrockner untersagt, zur Instandsetzung größerer Anlagen darf ausschließlich gebrauchtes Kältemittel zum Einsatz kommen. Weitere Kältemittel bleiben erlaubt, werden jedoch verknappt und verteuert.
- Betreiber sollten sich einen Überblick über die derzeit bei ihnen eingesetzten Kältemittel verschaffen und über Optionen wie die Neuanschaffung von zukunftssicheren Geräten nachdenken.
Drucklufttrocknung gehört zur Drucklufterzeugung wie ein Deckel auf einen Topf. So gut wie jede Druckluftstation ist mit Kältetrocknern ausgerüstet, denn kaum eine Anwendung kommt ohne diese Geräte aus, die für trockene Druckluft sorgen. Seit 2015 ist die F-Gase-Verordnung EU 517/2014 in Kraft. Diese hat zum Ziel, Emissionen teilfluorierter Treibhausgase (F-Gase) zu minimieren, um der Klimaerwärmung entgegenzuwirken. Die Auswirkungen der Verordnung sind jetzt zu spüren. Denn von ihr sind auch Betreiber von Druckluftstationen betroffen, da F-Gase in Kältetrocknern als Kältemittel zum Einsatz kommen. Das heißt, wer seine bestehenden Kältetrockner warten oder reparieren lässt oder wer einen neuen Kältetrockner anschafft, muss sich an die Vorgaben der Richtlinie halten. Bisherige Kältemittel werden sukzessive vom Markt genommen.
Kältemittel werden knapp
Erreicht wird das durch konkrete Verbote, aber auch durch die gezielte Verknappung von Kältemitteln mit hohem Treibhauspotenzial, dem sogenannten Global Warming Potential (GWP). Bei den Verboten steht das bislang gebräuchliche Kältemittel R 404A im Rampenlicht. Ab 2020 ist das Inverkehrbringen neuer R-404A-Kältetrockner untersagt. Zur Instandsetzung größerer Anlagen darf ausschließlich gebrauchtes Kältemittel zum Einsatz kommen, und ab 2030 ist es dann auch im Service komplett verboten. Die Wirkung ist spürbar: R 404A ist nur noch schwer in größeren Mengen zu bekommen und wenn, dann sehr teuer. Eine Entspannung ist hier nicht in Sicht, eher im Gegenteil.
Zusätzlich wird das Angebot von Kältemitteln mit hohem Treibhauspotenzial, wie beispielsweise den häufig eingesetzten Mitteln R 407C und R 410A, gezielt verknappt. Dazu dienen Quoten, die den Kältemittelherstellern und -importeuren verbindlich zugewiesen werden und die ihre Absatzmenge begrenzen. Für die Nutzung der Quote gilt: je kleiner die Treibhauspotenziale der verkauften Kältemittel, desto höher ist die erlaubte Absatzmenge. Daher sind Hersteller dabei, ihr Sortiment auf Kältemittel mit möglichst niedrigen Treibhauspotenzialen umzustellen. Dieser Prozess wird sich deutlich verschärfen, da die ursprüngliche Quote schrittweise auf nur noch 21 % sinkt. Die Verfügbarkeit von Kältemitteln dürfte sich daher umso schneller verschlechtern, je höher ihr Treibhauspotenzial ist. Viele heutige Kältemittel werden künftig für Instandsetzungen nicht mehr oder nur noch zu hohen Preisen verfügbar sein.
Betreiber sollten sich Überblick verschaffen
Für Betreiber ist es daher sinnvoll, wenn sie sich einen Überblick über die derzeit bei ihnen eingesetzten Kältemittel verschaffen und sich bezüglich Handlungsalternativen beraten lassen. Kältemittel zu bevorraten, ist für Betreiber meist keine Möglichkeit. Ihr Erwerb erfordert zwingend eine Zertifizierung von Betrieb und Personal. Technisch hoch riskant und illegal ist die Verwendung von unquotiertem Kältemittel aus dunklen Quellen. Bei allen Kältetrocknern, die im Einsatz sind, ist es sinnvoll, mit einem Service durch entsprechend zertifiziertes Personal Undichtigkeiten am Kältekreislauf rechtzeitig vorzubeugen. Dies gilt besonders für ältere Anlagen. Zudem müssen Betreiber auch die neuen Regelungen zu verbindlichen Dichtheitsprüfungen einhalten.
Ein Umrüsten der Trockner auf einen Betrieb mit neuen Kältemitteln ist in vielen Fällen leider keine Alternative, da es zum einen technisch nicht immer möglich ist oder aber zum anderen die Kosten für einen Umbau unwirtschaftlich wären. Langfristig betrachtet, ist es häufig sinnvoller, die Anschaffung neuer Trockner in den Investitionsplan mit aufzunehmen und neue Geräte zu installieren.
Da sich gerade in den letzten Jahren die Trocknertechnik enorm weiterentwickelt hat, bietet eine Neuanschaffung noch andere Vorteile. Neue Trockner sind auf höchste Effizienz und Energiekostenersparnis ausgelegt und brauchen häufig auch weniger Platz als ältere Geräte. Neben der Betreibersicherheit im Hinblick auf das Kältemittel lassen sich so gegebenenfalls auch Energie- und Servicekosten reduzieren.
Auf Langlebigkeit achten
Wer einen neuen Kältetrockner kauft oder den Kauf eines solchen plant, sollte darauf achten, dass dieser den Einsatz eines Kältemittels ermöglicht, das nicht nur heute, sondern auch über den Lebenszyklus der Anlage für Servicearbeiten verfügbar bleibt. Beste Chancen bieten hier Kältetrockner, die bereits mit einem Kältemittel befüllt sind, welches ein möglichst geringes Treibhauspotenzial aufweist, oder Geräte, die sich nachträglich mit vertretbarem Aufwand umrüsten lassen.
Manche Hersteller verwenden Mittel, die zwar zurzeit noch eingesetzt werden dürfen, künftig aber entweder verboten oder aufgrund ihres hohen Treibhauspotenzials nicht mehr marktverfügbar sein werden. Betreiber von solchen Kältetrocknern würden dann innerhalb kurzer Zeit wieder vor der gleichen Problematik stehen.
Vorausschauende Hersteller von Kältetrocknern setzten schon heute bei der Herstellung auf neue Kältemittel wie zum Beispiel R-513A. Dieses hat den derzeit geringsten GWP-Wert unter den marktverfügbaren Kältetrocknern und ist damit nicht nur deutlich klimafreundlicher, sondern auch eine zukunftssichere Lösung.
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