
- Nach der europäischen Ökodesign-Richtlinie gelten seit 1. Januar 2015 weitergehende Anforderungen an die Energieeffizienz von Antriebsmotoren, Nassläufer-Umwälzpumpen sowie Wasserpumpen.
- Motoren im Leistungsbereich von 7,5 bis 375 kW müssen nun entweder IE3 oder aber IE2 in Kombination mit einem Frequenzumrichter erfüllen.
- Die Mindesteffizenz (MEI) von Wasserpumpen muss nun größer gleich 0,4 sein.
Schließlich gelten ab August des Jahres auch neue Effizienzanforderungen für Nassläufer-Umwälzpumpen (Heizungspumpen). Nach EG 641/2009 müssen diese seit 1.1.2013 einen Enerige-Effizienz-Index (EEI) von maximal 0,27 aufweisen. ab 1.8.2015 sinkt der geforderte EEI auf maximal 0,23 – und: Der Wert gilt dann auch für Umwälzpumpen, die in Anlagen integriert sind. Während die Werte sich immer auf das Inverkehrbringen neuer Pumpen beziehen und für bestehende Anlagen Bestandsschutz gilt, wird sich dies allerdings für Umwälzpumpen ab 2020 ändern. Ab dann müssen auch solche Umwälzpumpen einen EEI von maximal 0,23 erreichen, die in Heizungsanlagen integriert sind. Special1501
Hier finden Sie einen CT-Artikel zum Erweiterten Produktansatz bei Kreiselpumpen
Hier finden Sie die ERP-Richtlinien der EU