BASF-Großbrand: Rohrleitungsarbeiten waren Auslöser

Ausgangspunkt für den Brand und die Explosion waren Arbeiten an einer Rohrleitungstrasse am BASF-Landeshafen Nord. (Bild: BASF)

Stammwerk der BASF Gruppe - Ludwigshafen / Headquarters of the BASF Group - Ludwigshafen

Die Explosion hatte sich im Oktober 2016 im Landeshafen Nord der BASF in Ludwigshafen ereignet. (Bild: BASF)

Der 62-jährige Mitarbeiter des Rohrleitungsbau-Unternehmens soll im Oktober 2016 mit einem Winkelschleifer eine falsche Leitung angeschnitten haben. In der Folge kam es zu einem verheerenden Brand und der Explosion, die fünf Menschen das Leben kostete und 44 weitere verletzt hat. Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte, wird dem Mitarbeiter fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und das fahrlässige Herbeiführen einer Explosion zur Last gelegt.

Butenleitung aus Unachtsamkeit angeschnitten

In der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankenthal heißt es dazu: „Nach Abschluss der durchgeführten Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft Frankenthal davon aus, dass der Beschuldigte den Auftrag hatte, eine entleerte Propylenleitung mittels eines Winkelschleifers abzutrennen. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, aus Unachtsamkeit die Trennscheibe an einer daneben befindlichen Rohrleitung, welche mit einem leicht entzündbaren Gasabfallgemisch aus Buten befüllt war, seitlich, in der so genannten „Drei-Uhr-Stellung“, angesetzt zu haben.

Das nach dem Schnitt in das Rohr mit einem hohen Druck austretende Butengemisch hat sich sofort an den durch den Trennschleifer verursachten Funken entzündet und danebenliegende Leitungen massiv befeuert. Durch den enormen Druck und die Hitze der Befeuerung wurde eine Ethylenleitung so stark erhitzt, dass es ca. sechs Minuten nach dem Schnitt in das Rohr zu einer Explosion kam, welche weitere Brände und Explosionen an anderen Rohren verursachte. Infolgedessen starben vier Feuerwehrleute sowie ein Matrose eines im Hafen liegenden Tankmotorschiffs. Ferner erlitten 44 andere Personen Verletzungen, zumeist Brandwunden.“

„Der Angeschuldigte – welcher selbst schwere Brandverletzungen erlitten hat – hat durch seinen Verteidiger vortragen lassen, dass er keine Erinnerung an den Vorfall habe und dass er die eingetretenen Folgen außerordentlich bedauere.“

(as)

 

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