Dezember 2015

Die neue Betriebssicherheits­verordnung stellt eine behutsame Fortentwicklung der alten BetrSichV 2002 dar, enthält aber auch einige weitergehende Pflichten. (Bild: Fineas – Fotolia)

Die neu eingetragenen Stoffe unterliegen nun der Ausfuhrnotifikation nach der PIC-Verordnung: EU-Exporteure, die nach dem 1. September 2020 einen der Stoffe als solchen oder in Gemischen ausführen wollen, müssen ihre benannte nationale Behörde mindestens 35 Tage vor dem Datum ihrer ersten Ausfuhr von dieser Absicht in Kenntnis setzen. 20 der 22 Stoffe benötigen zudem die Zustimmung der Behörden des Einfuhrlandes, bevor sie ausgeführt werden können.

Die meisten der 22 Stoffe wurden in die PIC-Verordnung aufgenommen, weil sie in der EU als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln verboten sind. Einige sind zudem nach der Biozidprodukte-Verordnung stark eingeschränkt und nur für eine begrenzte Anzahl von Biozidprodukten zugelassen. Eine Substanz (Imidacloprid) wird auch in Tierarzneimitteln verwendet. Das Pestizid Phorat wurde nach seiner Aufnahme in die Rotterdamer Konvention im Jahr 2019 hinzugefügt. Exporte von Phorat erfordern nun eine Ausfuhrnotifikation.

Die Industriechemikalie Hexabromocyclododecan (HBCDD) wurde nach ihrer Aufnahme in das Rotterdamer Übereinkommen im Jahr 2019 ebenfalls in Anhang I, Teil 3 des PIC aufgenommen. Da HBCDD jedoch bereits in Anhang V des PIC-Übereinkommens aufgeführt ist, ist seine Ausfuhr aus der EU verboten. Alle EU-Exporteure und -Importeure all dieser Stoffe müssen nun ihre jährlichen Ein- und Ausfuhren in die und aus der EU melden. Darüber hinaus wurde auch eine Reihe quecksilberhaltiger Artikel in Anhang V des PIC aufgenommen, deren Ausfuhr aus der EU nun verboten ist. Ebenso wurden zwei Quecksilberverbindungen hinzugefügt, deren Export nur noch für die Verwendung in Forschung und Analyse im Labormaßstab erlaubt ist.

Verordnung für in der EU verbotene Chemikalien

Die Europäische Kommission überprüft die Liste der Chemikalien, die unter die PIC-Verordnung fallen, mindestens einmal im Jahr. Bei der Überprüfung werden Entwicklungen im EU-Recht und in der Rotterdam-Konvention berücksichtigt. Innerhalb der EU setzt die PIC-Verordnung das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien und Pestizide im internationalen Handel um. Die Verordnung gilt für Pestizide und Industriechemikalien, die in der EU verboten sind oder strengen Beschränkungen unterliegen.

Am 24. September 2020 wird die Echa eine Online-Informationsveranstaltung abhalten, um den Anwendungsbereich und die wichtigsten Anforderungen der PIC-Verordnung sowie die Maßnahmen zu erläutern, die Exporteure ergreifen müssen, um der Verordnung nachzukommen – von der Notifizierung bis zur Berichterstattung. (ak)

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