Würfel Fördermittel

(Bild: magele-picture – stock.adobe.com)

  • Um über eines der aktuell vielen Förderprogramme an Förderungen zu kommen, müssen Unternehmen verschiedene Aspekte beachten.
  • Generell empfiehlt es sich, den zeitlichen und finanziellen Aufwand für den Antrag einer Förderung dem zu erwartenden Nutzen, also der möglichen Fördersumme, gegenüberzustellen.
  • Geht es dann in die Umsetzung der Maßnahme, ist häufig eine begleitende Dokumentation sinnvoll – allein schon um späteren Dokumentationspflichten nachzukommen.

Die wichtigsten Förderungen mit Fokus auf Klimaschutz und/oder Energieeffizienz für die chemisch-pharmazeutische Industrie finden sich auf Bundesebene.

Die Förderprogramme haben wir bereits im Einzelnen in der CHEMIE TECHNIK 9/22 vorgestellt. Der vorliegende Beitrag beschreibt nun, was bei Antragsstellung und Durchführung zu berücksichtigen ist.

Was muss ein Unternehmen nun tun, um über eines dieser oder anderer Programme an Förderungen zu kommen? Im ersten Schritt gilt es, anhand der Förderrichtlinien zu prüfen, ob die jeweilige Maßnahme förderfähig ist. Ist das nicht der Fall, ist es häufig möglich, sie etwas abzuändern, sodass sie den Förderrichtlinien entspricht. Das ist beispielsweise bei der LED-Beleuchtung wichtig, die nicht generell gefördert wird, sondern nur, wenn sie bestimmte technische Vorgaben erfüllt. Manchmal lassen sich durch eine Anpassung der Maßnahme auch eine höhere Förderquote erzielen oder mehrere Förderungen in Anspruch nehmen.

Kommen eine oder mehrere Förderungen in Frage, muss das EU-Beihilferecht beachtet werden. In der Regel kann der Antragsteller selbst wählen, ob er die Förderung nach De-Minimis oder AGVO (Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung) beantragt. Bei der De-Minimis-Regelung darf ein Unternehmen innerhalb von drei Geschäftsjahren nicht mehr als 200.000 Euro an Fördergeldern beziehen. Gerade für große Unternehmen und Konzerne, vor allem mit mehreren Standorten, ist es in der Regel jedoch aufwendig, herauszufinden, wie viel Fördergelder bereits bezogen wurden. Um nicht an einer Buchprüfung zu scheitern, empfiehlt es sich für diese Unternehmen ganz besonders, eine Förderung nach der AGVO anzustreben – zumal die Fördermittel bei ihnen die 200.000 Euro häufig überschreiten. Nach AGVO können die Förderungen diese Summe übersteigen, das Antragsprozedere ist jedoch deutlich aufwendiger.

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Mit kleinen Anpassungen einer Maßnahme lässt sich häufig erreichen, dass diese den Förderrichtlinien entspricht oder eine höhere Förderquote erzielt. (Bild: BFE)

Aufwand und Nutzen kalkulieren

Generell empfiehlt es sich, den zeitlichen und finanziellen Aufwand für den Antrag einer Förderung dem zu erwartenden Nutzen, also der möglichen Fördersumme, gegenüberzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass kein Anspruch auf eine Förderung besteht. Das heißt: Selbst wenn ein Unternehmen den Antrag korrekt gestellt und alle Bedingungen erfüllt hat, kann der Fördermittelgeber die Förderung unter Angabe der Gründe ablehnen.

Um die Investitionskosten für die geplante Maßnahme abzuschätzen, sollten konkrete Angebote eingeholt werden. Sie sind bei einigen Förderungen ohnehin mit dem Antrag einzureichen. In Zeiten von stark steigenden Preisen, wie das aktuell in vielen Bereichen der Fall ist, sollten Unternehmen im Fördermittelantrag eine Schätzung angeben, um wie viel Prozent die Kosten bis zur tatsächlichen Beauftragung voraussichtlich steigen werden. Denn die Summe ist mit Antragsstellung häufig fixiert, nur wenige Förderprogramme sehen eine Frist vor, innerhalb derer Unternehmen die Summe noch anpassen können. Deshalb ist es ratsam, die Kosten etwas höher anzusetzen – zumal die Fördersumme, die tatsächlich ausbezahlt wird, sich ohnehin an den Kosten bemisst, die das Unternehmen per Rechnung nachweist.

Für eine geförderte Anlage ist in den Förderprogrammen immer auch eine bestimmte Nutzungsdauer vorgeschrieben. Wird die Anlage vor Ablauf dieser Frist veräußert oder deren Nutzung geändert, muss das Unternehmen dies dem Fördermittelgeber mitteilen bzw. beim Verkauf dem neuen Nutzer Auskunft über das Förderprogramm und dessen Bedingungen geben. Andernfalls kann das dazu führen, dass die Fördergelder zurückbezahlt werden müssen.

Viele Förderprogramme empfehlen die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder schreiben dies sogar explizit vor. Diese sind auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gelistet und frühzeitig einzubinden, um eine Förderfähigkeit zu erlangen. Voraussetzung für eine Förderung ist meist auch eine technische Beschreibung der Maßnahme mit technischen und/oder wirtschaftlichen Kenndaten als Grundlage für die einzureichenden Antragsunterlagen.

Sparschwein Energie
Derzeit gibt es eine Reihe von Förderprogrammen für Unternehmen – etwa im Bereich Energieeffizienz. (Bild: Karneg – stock.adobe.com)

Durchführung des Antrags

Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen sich wegen eines Fördermittelmanagements an die Experten vom BFE Institut für Energie und Umwelt wenden, die bereits Leistungen zur Durchführung der entsprechenden Maßnahme beauftragt haben. Damit ist die Förderung häufig schon hinfällig. Wichtig deshalb: Bevor Aufträge für die zu fördernde Maßnahme vergeben werden, sollten Unternehmen unbedingt die Bewilligung der Förderung abwarten. Es gibt aber auch Ausnahmen: Beispielsweise beim BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) kann nach der Rückmeldung, dass die Antragsunterlagen eingegangen sind, bereits mit der Umsetzung begonnen werden. Der Großteil der Förderungen kann online beantragt werden, nur selten sind auch Unterlagen per Post einzureichen.

Für die Umsetzungsplanung ist im Vorfeld die Bewilligungszeit mit einzuplanen. So sind Wartezeiten zwischen sechs Wochen und sechs Monaten keine Seltenheit, die bis zum Erhalt einer Rückmeldung vom Fördermittelgeber vergehen. Vorliegende Angebote für Material oder Dienstleistungen zur Durchführung der Maßnahme, die für die Antragsstellung bereits angefragt werden mussten, sind dann vor der Beauftragung meist zuerst noch einmal abzuklären bzw. neu anzufragen. Erhält das Unternehmen schließlich den Fördermittelbescheid, ist dieser auf Vollständigkeit zu prüfen.

Geht es dann in die Umsetzung der Maßnahme, ist häufig eine begleitende Dokumentation sinnvoll. Bei vielen Förderungen ist ohnehin ein Nachweis darüber zu erbringen, was wie wo eingebaut wurde. Werden nach Abschluss aller Arbeiten die Kostenbelege eingereicht, ist darauf zu achten, dass Materialkosten und Kosten für Dienstleistungen getrennt ausgewiesen werden.

Zu guter Letzt erfolgt die Auszahlung der Fördergelder. Auch diese sollte geprüft werden, denn es kommt durchaus vor, dass Fehlbeträge bzw. andere Beträge als ursprünglich vorgesehen, ausbezahlt werden. In aller Regel lässt sich dies nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber jedoch klären und korrigieren.

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