Henkel will die Sonderhoff-Unternehmensgruppe, einen Hersteller maßgeschneiderter Dichtstofflösungen, übernehmen.

Henkel will die Sonderhoff-Unternehmensgruppe, einen Hersteller maßgeschneiderter Dichtstofflösungen, übernehmen. (Bild: Henkel)

Das bisher privat geführte Unternehmen Sonderhoff produziert Systemlösungen auf Basis spezialisierter Polyurethan- und Silikonschäume. Daneben gehören kundenspezifische Dosieranlagen und Automationskonzepte mit hoher technischer Engineering-Expertise zum Angebot des Unternehmens. Geschäumte Dichtstoffe sind in vielen industriellen Anwendungen zum Schutz gegen Feuchtigkeit und Staub notwendig, zum Beispiel in Beleuchtungssystemen, bei Filtern oder in Haushaltsgeräten.

Systemlösungen für attraktiven Markt

„Gezielte Investitionen in führende Technologien, die unser Portfolio ergänzen, sind Teil unserer globalen Strategie“, erläuterte Hans Van Bylen, Vorstandsvorsitzender von Henkel. „Mit dieser Akquisition werden wir die Position unseres Adhesive Technologies-Geschäfts als weltweiter Markt- und Technologieführer weiter stärken.“ Die Systemlösungen von Sonderhoff seien eine hervorragende Ergänzung im Henkel Portfolio, ergänzte Jan-Dirk Auris, Mitglied des Vorstands von Henkel und verantwortlich für den Unternehmensbereich Adhesive Technologies. „Sie bedienen zudem einen attraktiven Markt mit vielfältigen Wachstumsperspektiven. Außerdem eröffnen uns die Engineering-Kompetenz und die hochpräzisen Dosieranlagen von Sonderhoff neue Ansatzpunkte, um unseren Kunden ein umfangreiches Komplettangebot zu machen, das von der Automatisierung und Digitalisierung in der Produktion profitiert.“

Sonderhoff erzielte im Geschäftsjahr 2016 einen Umsatz von etwa 60 Mio. Euro. Das Unternehmen beschäftigt rund 280 Mitarbeiter weltweit und ist in fünf Ländern mit eigenen Gesellschaften vertreten: Deutschland (Hauptsitz in Köln), Österreich, Italien, USA und China. Beide Parteien haben vereinbart, keine Angaben zu finanziellen Details der Transaktion zu machen. Die Akquisition steht unter dem Vorbehalt üblicher Vollzugsbedingungen sowie kartellrechtlicher Genehmigungen.

 

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