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Jürgen Scheidt blickt auf vier Jahrzehnte Erfahrung in Führungspositionen des internationalen Großanlagenbaus zurück. Als Inhalber der Scheidt-Beratungsgesellschaft berät er Unternehmen zu Aspekten des Anlagenbaus sowie des Vertrags- und Claimmanagements.

CT: Durch die Maßnahmen rund um die Eindämmung der Covid-19-Pandemie ist für Projekte des Anlagenbaus mit Vertragsstörungen zu rechnen. Was müssen die Beteiligten tun, um keine Ansprüche zu verlieren bzw. höhere Gewalt geltend machen zu können, wenn es zu Verzögerungen kommt?

Hahn: Ob eine höhere Gewalt vorliegt, ist erst einmal kritisch zu betrachten: Wir kämpfen mit den Auswirkungen eines Regierungserlasses, das ist erst einmal keine höhere Gewalt. Ab wann tatsächlich höhere Gewalt geltend gemacht werden kann, muss im Detail im Projektvertrag geprüft werden, da ist keine allgemeingültige Aussage möglich.

Scheidt: Das, was wir im Moment rund um das Coronavirus erleben, ist m. E. ein sogenannter „schwarzer Schwan“: Die Metapher steht für ein Ereignis, das man sich eigentlich niemals hätte vorstellen können. Ob und in welchem Umfang das juristisch als Force majeure interpretiert werden kann und wie dessen Auswirkungen bewertet werden, wird die Gerichte wohl noch jahrelang beschäftigen.

CT: Dennoch haben wir es mit einer Situation zu tun, die alle Menschen gleichermaßen betrifft. Stärkt das nicht das gegenseitige Verständnis unter Projektpartnern?

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Jürgen Hahn ist Mitinhaber des Beratungsunternehmens 1155PM consultants und verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Claim & Contract Management in industriellen Großprojekte.

Hahn: Das höre ich in den Gesprächen mit Kunden häufig: „Wir halten mit unseren Partnern zusammen und telefonieren regelmäßig zur Situation“ – das ist gut, aber das wird am Ende nicht ausreichen. Die Beteiligten müssen die Gründe für Vertragsstörungen dokumentieren – denn nach der Corona-Pandemie werden viele mit dem Rücken zur Wand stehen und schauen, welche Ansprüche noch angemeldet werden können. Gerade im industriellen Projektgeschäft rechne ich mit einer Flut an juristischen Auseinandersetzungen.

Scheidt: Das kann ich nur unterstreichen. Die aktuelle Situation fördert die Anfälligkeit von Projekten für Störeinflüsse zutage – deshalb kommt es jetzt ganz besonders darauf an, Beweise zu sichern.

CT: Das klingt jetzt sehr pessimistisch.

Hahn: Manche Kunden sagen mir: „Wir haben gar keine Probleme, wir haben noch genügend Material.“ Doch auch dann sollten sie ihre Vertragspartner regelmäßig informieren, um Fehlinterpretationen seitens der Projektpartner zu vermeiden. Ich empfehle dringend eine aktive Kommunikation.

Scheidt: Es geht schlicht und ergreifend darum, jederzeit zu wissen, wer laut Vertrag welche Pflichten hat und wo Vertragsstörungen entstehen. Das gilt unabhängig von Corona! Ich werde immer hellhörig, wenn ich in der Öffentlichkeit Formulierungen wie „Bei uns steht die Gesundheit der Mitarbeiter an erster Stelle, und wir werden alles unternehmen, um das Baustellenpersonal zu schützen“ zu lesen sind. Auf der anderen Seite wird oft gleichzeitig im Hintergrund enormer Druck auf die Kontraktoren ausgeübt, damit der finale Liefertermin trotz widriger Umstände nicht gefährdet wird.

CT: Welche Gefahren für Projekte sehen Sie in erster Linie?

Hahn: Die größte Gefahr besteht darin, dass man sich aufgrund einer verlängerten Bauzeit mit Mehrkosten auseinandersetzen muss. Wenn Force majeure gilt, dann steht den Betroffenen meistens nicht mehr Geld zu, aber mehr Bauzeit. Ist ein Regierungserlass die Ursache, dann kann das mehr Geld und mehr Bauzeit sein. Aber wenn man die Ursachen und Wirkungen nicht dokumentiert, dann braucht man sich später auch nicht wundern, wenn eine Vertragsstrafe droht. Viele Unternehmen sind jetzt damit konfrontiert, dass Kontraktoren oder Lieferanten mit Forderungen kommen, die gar nichts mit Force majeure zu tun haben, sondern die sich schon lange abgezeichnet haben. Da wird das Coronavirus als Feigenblatt benutzt – wenn man genau hinschaut, dann sieht man häufig, dass die Ursachen bereits lange vor Corona zu erkennen waren. Die Abwehr von Vertragsstrafen wird meiner Meinung nach das größte Thema. Aber auch Ineffizienz infolge von Homeoffice-Lösungen zu beweisen, wird wichtig werden.

Scheidt: Auch eine weitere Frage ist in Zusammenhang mit einer Force majeure brisant: Wie gut ist der Kontraktor eigentlich auf seine Schadensminderungspflicht eingegangen? Was hat er unternommen, um das Eintreten und die Auswirkung von Force majeure so gering wie möglich zu halten? Und: Man muss den Vertragspartnern auch die Chance geben, Maßnahmen abzulehnen und Alternativen zu verfolgen.

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CT: Das stelle ich mir in Projekten, in denen sehr viele Vertragspartner zusammenarbeiten, als ziemlich schwierig vor.

Scheidt: Wir sprechen hier von einem „concurrent delay event“: Mehrere Kontraktoren sind gleichzeitig betroffen und beeinflussen sich gegenseitig entlang ihrer Schnittstellen. Es geht ja nicht nur um einen Auftragnehmer auf der Baustelle, sondern um eine komplexe Leistungskette, bei der unterschiedliche Unternehmen Pflichten und Schnittstellen im Hinblick auf die Fertigstellung haben. Und alle sind direkt und indirekt von dieser Krisensituation betroffen. Hier eine faire Gewichtung zu erreichen – das ist eine Aufgabe, wie sie in der Welt ihresgleichen sucht.

CT: Was empfehlen Sie generell, um typische Auseinandersetzungen in Projekten zu vermeiden?

Hahn: Das geht schon bei der Projektakquise los: Da werden oft Zugeständnisse gemacht und Rahmenbedingungen akzeptiert, bei denen Probleme vorprogrammiert sind. Verträge müssen beiden Seiten Spaß machen, und sie müssen so gestaltet sein, dass die Parteien auch auf Änderung im Projektablauf sachlich reagieren können.

Scheidt: Nicht nur dem Projektleiter, sondern allen Projektbeteiligten muss klar sein, wie der ungestörte Vertragsablauf aussehen soll und wie das Schuldverhältnis definiert ist – wir bezeichnen das als die „vertragliche Baseline“. Ohne Baseline kein Claim: In diesem Wissen kann man das Vertragsmanagement proaktiv gestalten. Warum nicht mit dem Kunden bereits beim Kick-off verabreden, dass man für jede Projektbesprechung das Thema Claims auf die Agenda nimmt? Beispielsweise mit der Frage: „Hat sich etwas geändert und haben wir gegenseitig Ansprüche im Projekt?“ So kann man das adressieren und schiebt keinen wachsenden Berg an Ansprüchen vor sich her.

Hahn: Gute Verträge sehen für die Anzeige von Vertragsstörungen und Claims fristbewehrte Klauseln vor, um die Kostentransparenz im Projekt zu vergrößern. In der Projektkorrespondenz sollte man auf den Tonfall achten, um die Partnerschaft nicht zu gefährden – beispielsweise indem man anruft und ein Schreiben ankündigt, mit dem man einen Claim anmelden will. Das gilt übrigens für alle Beteiligten: Ansprüche sollten immer prüffähig dokumentiert sein. Überspitzt formuliert: Die Begründung muss so geschrieben sein, dass die eigene Oma diese versteht, in Tränen ausbricht und einem dann auf die Schulter klopft und sagt „Junge, das steht dir wirklich zu!“

 

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