Ab Juli 2003 dürfen von den Herstellern nur noch explosionsgeschütze Geräte
in den Umlauf gebracht werden, die der EU-Richtline 94/9/EG, besser bekannt
als Atex Richtlinie, entsprechen. Während im Bereich des elektrischen
Explosionsschutzes seit geraumer Zeit klare und verbindliche Vorgaben existieren, herrscht im Bereich des nichtelektrischen Explosionsschutzes bis heute, kurz vor dem Stichtag, noch viel Verunsicherung.

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AUMA Riester GmbH & Co. KG

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