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(Bild: Corona Borealis – stock.dadobe.com)

In Sachen Infektionsrisiken gibt das Robert Koch-Institut (RKI) in Deutschland den Ton an. Das RKI führt unter anderem auch eine Liste der in Deutschland gegen Bakterien und Viren zugelassenen Desinfektionsmittel. Und die aktuelle Liste zählt überraschend wenige Präparate und Hersteller, die für den Kampf gegen Viren zugelassen sind: Lediglich sieben Anbieter sind für viruzide Präparate gelistet.

Hohe Hürden für die Produktion

Dass dies so ist, liegt an den behördlichen Vorgaben: Zum Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die vom RKI auf Wirksamkeit und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bzw. vom Umweltbundesamt (UBA) auf Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt geprüft und in eine vom RKI zu veröffentlichende Liste aufgenommen worden sind.

Bei Desinfektionsmitteln, die im medizinischen Bereich am menschlichen Körper angewendet werden sollen, ist zu beachten, dass diese Präparate als Arzneimittel nach § 2 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes in Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, nachdem sie das BfArM zugelassen hat. Mittel zur Instrumentendesinfektion unterliegen, sofern sie Zubehör zu Medizinprodukten sind, in der Regel dem Medizinproduktegesetz. Desinfektionsmittel, die nicht zur Anwendung am menschlichen Körper bestimmt sind (z. B. Flächen- und Wäschedesinfektionsmittel) und die kein Zubehör zu Medizinprodukten sind oder inzwischen auch einige Händedesinfektionsmittel, unterliegen der Biozid-Verordnung.

Technisch unterscheidet man zwischen Desinfektion und Sterilisation. Die Desinfektion muss in einem festgelegten Testverfahren eine Keimreduktion um einen Faktor von mindestens 105 erreichen – d. h. von 100.000 vermehrungsfähigen Keimen darf lediglich einer überleben; bei Wäschedesinfektionsverfahren beträgt der vorgeschriebene Faktor sogar mindestens 107.

Corona-Krise in der deutschen Industrie – die Meldungen in Bildern

Nur wenige Wirkstoffe für die Handdesinfektion

Generell ist die Palette der gegen Bakterien, Pilze und Viren verfügbaren Wirkstoffe vielfältig, sie reicht von Oxidationsmitteln wie Chlorverbindungen und Wasserstoffperoxid über Aldehyde und Alkohole bis hin zu Ethylenoxid – um nur die wichtigsten zu nennen. Deutlich kleiner wird das Feld allerdings, wenn es um die Anwendung auf der menschlichen Haut geht und Viren der Feind sind: Neben Wasserstoffperoxid kommen vor allem im klinischen Bereich auch Jod, Chloramin T und Stickstoffverbindungen zum Einsatz. Für die regelmäßige Handdesinfektion wird das Feld noch dünner: Hier sind es in der Regel die hochprozentigen Alkohole Ethanol und Isopropanol.

Um der Corona-Krise zu trotzen, hat der Chemieverband VCI im März 2020 die „Initiative Desinfektionsmittel“ auf den Weg gebracht. In einer gemeinsamen Aktion will die Vereinigung gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) die Notfallversorgung der deutschen Krankenhäuser mit Desinfektionsmitteln sichern. Von verschiedenen Mitgliedsunternehmen des VCI werden in einem ersten Schritt 700 t Ethanol und 35.000 l Wasserstoffperoxid sowie über 12.000 l Glyzerin als Komponenten für Händedesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.

Der VCI bündelt auf diesen Seiten alle branchenrelevanten Informationen rund um die Auswirkungen des Coronavirus.

CT-News (26.03.2020): BASF stellt Krankenhäusern in Rhein-Neckar-Region Desinfektionsmittel zur Verfügung.

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