Nach BetrSichV müssen diese Anlagen durch eine befähigte Person (bP) oder eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) gemäß § 14 vor Inbetriebnahme und nach § 15 wiederkehrend geprüft werden. Die bisher gültige ständige Überwachung nach ElexV wurde nicht übernommen.

Das Konzept: Sichtprüfung,Nahprüfung, Detailprüfung

Grundsätzlich setzen sich die Prüfungen aus einer Ordnungs- und einer Technischen Prüfung zusammen. Bei der Ordnungsprüfung wird die notwendige Dokumentation überprüft, etwa Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, behördliche Anforderungen, Festlegung der Prüfparameter, Gerätedokumentation etc. Bei der folgenden Technischen Prüfung vor Ort kann man drei verschiedene Prüftiefen unterscheiden. Die Sichtprüfung ist eine optische und/oder akustische Kontrolle auf erkennbare Mängel der Anlage. Durch diese einfache Prüfung, die in der Regel im laufenden Betrieb durchgeführt werden kann, können Geräte- und Installationsmängel ohne Zugangseinrichtungen erkannt werden.

Bei der Nahprüfung werden Zugangseinrichtungen verwendet, um installierte Betriebsmittel genauer zu prüfen. Auch diese Prüfung kann in der Regel im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Hier können jetzt unter anderem lockere Schrauben oder defekte Verschraubungen erkannt werden.
Bei der Detailprüfung kommen Werkzeuge und Prüfeinrichtungen zum Einsatz, um auch verdeckte Fehler wie Kurzschluss oder Kabelbruch zu erkennen. Diese Prüfung erfordert in der Regel Anlagenstillstände, um Geräte sicher öffnen und prüfen zu können.
Zunächst muss ein Prüfkonzept entwickelt werden, bei dem mit angemessenem Aufwand eine ausreichende Sicherheit erreicht wird. Dieses Konzept wird im Rahmen einer sicherheitstechnischen Bewertung bzw. einer Gefährdungsbeurteilung erstellt. Im Prüfkonzept werden Prüftiefe (wie Sicht-, Nah- und Detailprüfungen), Umfang (Anzahl und Art der Prüfobjekte), Fristen (Prüfzyklus), Befähigung des Prüfers (Anforderungen an die bP, beispielsweise Elektrofachkraft) sowie die Prüfmerkmale festgelegt. Neben den betrieblichen Rahmenbedingungen müssen Hinweise der Gerätehersteller unter Einhaltung der realen Einsatzbedingungen abgestimmt werden. Abweichungen zu Herstellerangaben werden in der Gefährdungsbeurteilung erforderlichenfalls dokumentiert.
Das Prüfkonzept ist Teil des Explosionsschutzdokumentes. Beim Fest-Zyklusverfahren wird die bisherige Vorgehensweise nach ElexV übertragen, bei der alle Prüfungen am Ende des vorgegebenen Prüfzyklus durchgeführt werden. Dieses Verfahren eignet sich besonders dann, wenn nur wenige Prüfobjekte zur Prüfung anstehen oder der Betreiber die Prüfungen nicht mit eigenem Personal durchführt. Das Adaptiv-Zyklusverfahren wurde in ähnlicher Form in der Chemie bisher unter dem Begriff „Ständige Überwachung“ angewendet. Beide Verfahren sind damit in der Lage, auch die Betriebsbedingungen des § 12 BetrSichV zu erfüllen.

Fest-Zyklusverfahren undAdaptiv-Zyklusverfahren

Bei diesem Konzept werden die zu prüfenden Anlagen in Teilanlagen eingeteilt. Die Prüfungen werden in zwei Schritten durchgeführt. Zunächst erfolgt die Ordnungsprüfung.

Bei der anschließenden Technischen Prüfung muss die bP auf den sicherheitstechnischen Zustand der Anlage schließen. Um diese Aussage treffen zu können, wird zunächst die Gesamtanlage einer Sichtprüfung unterzogen. Danach werden die Geräte nach vergleichbarer Belastung gruppiert. Aus den entstandenen Clustern werden Stichproben für die Nah- und Detailprüfung ausgewählt, wobei die Stichprobe der Nahprüfung größer ist als die der Detailprüfung. Nach Durchführung aller Prüfungen muss bei auftretenden Mängeln die Ursache geklärt werden. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob es sich um einen systematischen Mangel handelt, um gegebenenfalls Festlegungen für weitere Prüfungen zu treffen. Aus diesen Ergebnissen und unter Berücksichtigung der zurückliegenden Anlagenstörungen entsteht ein Bild über den sicherheitstechnischen Zustand der Anlage, so dass damit eine Validierung mit Festlegung für den folgenden Prüfzyklus – maximal drei Jahre – erfolgen kann.
Ähnlich des Fest-Zyklusverfahrens werden repräsentative Prüfobjekte für Detail- und Nahprüfung ausgewählt. Bei diesem Verfahren werden zu Beginn des Prüfzyklus Anzahl und Termine der durchzuführenden Detail- und Nahprüfungen nach betrieblichen Vorgaben abgestimmt und zusätzlich Termine für turnusmäßige Sichtprüfungen und begleitende Instandhaltungsmaßnahmen festgelegt. Diese instandhaltungsbegleitenden Prüfungen werden im Rahmen von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt, sind aber keine direkten Prüfungen im Sinne der BetrSichV. Die Ergebnisse dieser Prüfungen können aber zur Beurteilung der Gesamtanlage genutzt werden.
Zunächst wird je nach Prüftiefe die notwendige Ordnungsprüfung mit eventuellen Korrekturmaßnahmen durchgeführt. Anschließend erfolgt die Technische Prüfung. Alle Prüfergebnisse, auch die Ergebnisse der begleitenden Instandhaltungsmaßnahmen, werden von der bP analog des Fest-Zyklusverfahrens analysiert. Die Entscheidung, unverzüglich weitere Maßnahmen durchzuführen, wird nach jeder Prüfung getroffen. Je nach Ergebnis kann dies unmittelbar Einfluss auf das Prüfkonzept haben, das damit adaptiv an die Erfordernisse angepasst werden kann. Am Ende des Zyklus werden alle Ergebnisse und Maßnahmen in einem Validierungsschritt von der bP bewertet und dokumentiert. Je nach Ergebnis muss das Prüfkonzept für den nächsten Zyklus angepasst werden.

Neue Technologien unterstützen bei der Lösung von Prüfaufgaben

Für die zu prüfenden Geräte müssen zunächst zugeschnittene Prüfpläne unter Berücksichtigung der Herstellerangaben je nach Prüftiefe erarbeitet werden. Diese Pläne können beispielsweise durch eine Prüfdatenbank generiert werden. Diese Datenbank kann schnell und übersichtlich diesen Anforderungen gerecht werden. Zusätzlich können hier alle in den Anlagen befindlichen Geräte gepflegt werden. Auch das Prüfkonzept kann hier hinterlegt werden, so dass die einzelnen Prüfungen überwacht werden können. Durch die sehr einfache Eingabeder Prüfergebnisse in die Datenbank kann die Dokumentationspflicht der BetrSichV elektronisch erfüllt werden.

Hierzu bietet das Mobile Computing eine wesentliche Erleichterung. Damit können sehr einfach Prüfpläne elektronisch auf ein Handheld-Terminal übertragen, abgearbeitet und an eine zentrale Datenbank zurückgespielt werden. Eine weitere Optimierung kann durch die RFID-Technologie (Radio Frequency Identifikation) erreicht werden.

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