Parteispenden des VCI 2017

Von der neuen Kurzarbeitsregelung sollen nicht nur die Chemieunternehmen, sondern auch die betroffenen Beschäftigten proftieren, fordert die IG BCE. (Bild Anthony Leopold – stock.adobe.com)

Der IG-BCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis bezeichnete die in der Koalition getroffene Vereinbarung als „akzeptablen Kompromiss“ und „wichtiges Signal gesellschaftlicher Solidarität mit den durch die Corona-Krise besonders betroffenen Beschäftigten“. Die Bundesregierung hatte sich zuvor darauf geeinigt, das Kurzarbeitergeld, das derzeit für Beschäftigte ohne Kinder 60 % und für Beschäftigte mit Kindern 67 % des ausgefallenen Nettoeinkommens ersetzt, anzuheben: Ab dem vierten Bezugsmonat soll der Satz  auf 70 bzw. 77 %, ab dem siebten Monat auf 80 bzw. 87 % steigen. Diese Regelung gilt bis Ende 2020.

„Arbeitgeber profitieren doppelt“

Dort, wo die Gewerkschaften über Tarifverträge eine Aufstockung zum staatlichen Kurzarbeitergeld bereits vereinbart hatten, profitierten von diesem Kompromiss nun jedoch vor allem die Unternehmen, meint Gewerkschaftsboss Vassiliadis. „Und das gleich doppelt: Sie sparen sich nicht nur die Aufstockungszahlungen an ihre Beschäftigten, der Staat übernimmt auch noch komplett die Beiträge zur Sozialversicherung“. Die Gewerkschaft erwarte daher, „dass gut verdienende Konzerne unserer Branchen diese ,Windfall-Subventionen‘ an die Beschäftigten weitergeben, die in umfassender Kurzarbeit sind“, so Vassiliadis.

80 % durch tarifliche Aufstockung geschützt

Die IG BCE hatte sich zusammen mit anderen Gewerkschaften in den vergangenen Wochen für eine Aufstockung eingesetzt, da „die bestehende Kurzarbeitergeld-Regelung für Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen und ohne tarifvertragliche Ergänzung existenzgefährdend“ sei. In der Chemieindustrie und den Branchen Bergbau und Energie profitieren nach Angaben der Gewerkschaft aktuell gut 80 % der mehr als 1,1 Mio. Arbeitnehmer von Tarifvereinbarungen, die teils eine Anhebung auf 90 % des letzten Gehalts vorsehen. (jg)

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