RWE und die Gewerkschaft IG BCE haben einen Vertrag für einen sozialverträglichen Kohleausstieg geschlossen.

RWE und die Gewerkschaft IG BCE haben einen Vertrag für einen sozialverträglichen Kohleausstieg geschlossen. (Bild: IG BCE)

Vereinbart wurde zudem ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur internen wie externen Weiterqualifizierung und -vermittlung Betroffener von Arbeit in Arbeit. „Am Ende eines harten Verhandlungsmarathons steht ein Ergebnis, das Absicherung mit Zukunftsperspektiven verbindet“, sagt der stellvertretende IG-BCE-Vorsitzende und Tarifvorstand Ralf Sikorski. „Bei RWE fällt niemand ins Bergfreie, und wir schaffen neue Chancen für die Jüngeren. So geht sozial verantwortungsvolle Transformation.“ „Die Kolleginnen und Kollegen haben eine lange Zeit der Unsicherheit und nervenaufreibenden Auseinandersetzungen hinter sich“, ergänzt der Gesamtbetriebsratsvorsitzende von RWE Power, Harald Louis. „Mit diesem klug ausbalancierten Tarifpaket haben sie nun allen Grund, wieder optimistisch in die Zukunft zu schauen.“

Voraussetzung für sozialverträglichen Kohleausstieg

Den Durchbruch erzielten die Verhandlungskommissionen von IG BCE und ver.di auf der Gewerkschafts- und AGWE und DEBRIV auf der Arbeitgeberseite nach zweitägigen Gesprächen in der Nacht zum 28.08.2020 in Düsseldorf. Die Tarifkommission der IG BCE hat dem Vertragswerk bereits zugestimmt. Der Tarifvertrag gilt für gut 10.000 RWE-Beschäftigten in Deutschland und hat eine Laufzeit bis spätestens Ende 2043. Er ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass RWE die Kohleverstromung bis 2038 sozialverträglich zurückführen kann, wie es das Anfang Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossene Kohleausstiegsgesetz vorsieht. Diese Sicherheiten hatten die Gewerkschaften im Kohlekompromiss durchgesetzt – ebenso wie ein staatliches Anpassungsgeld für von Personalabbau betroffene Beschäftigte ab 58 Jahren.

Die Vereinbarung sieht im Einzelnen vor:

  • den grundsätzlichen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen,
  • die Aufstockung der staatlichen Anpassungsgelds (APG) auf mindestens 80 Prozent des letzten Nettoentgelts. Beschäftigte, die sich innerhalb von 14 Tagen für die Annahme eines APG-Angebots entscheiden, erhalten eine einmalige „Ausgleichsprämie“ von 12.000 Euro brutto. Das APG ist als primäres Mittel beim Personalabbau einzusetzen. Dadurch freiwerdende Stellen sind durch jüngere Beschäftigte zu besetzen, sofern sie von Standortschließungen betroffen sind und der Wechsel zumutbar ist („Versetzungsketten“).
  • die Einrichtung einer Qualifizierungs- und Vermittlungsinitiative, um betroffene Beschäftigte von Arbeit in Arbeit zu bringen – konzernintern wie extern. Die Kosten der Weiterbildung trägt der Arbeitgeber, Beschäftigte werden für die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen unter Fortzahlung ihrer Bezüge freigestellt.
  • eine Transfergesellschaft, in die man für ein Jahr bei 80 Prozent des letzten Bruttoentgelts wechseln kann.
  • ein umfangreiches Abfindungsprogramm für Beschäftigte, die freiwillig aus dem Unternehmen ausscheiden. Die Höhe richtet sich unter anderem nach Lebensalter, Betriebszugehörigkeit und sozialen Faktoren.
  • ein umfassendes Instrumentenpaket zur Reduzierung von Personalüberhängen (Teilzeit und Jobsharing, Incourcing von Fremdleistungen, Reduzierung von Mehrarbeit, Verkürzung der tariflichen Wochenarbeitszeit, Auslaufen befristeter Beschäftigung, etc.).

Anlagenprojekte im August 2020

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