
Der 2011 beschlossene Atomausstieg hat für den deutschen Staat noch ein Nachspiel - das Bundesverfassungsgericht hat den Stromkonzernen eine "angemessene" Entschädigung zugesprochen. Im Bild: Kernkraftwerk Emsland, Lingen. (Bild: Kernkraftwerk Emsland, Lingen. (RWE)
Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung die zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung für die 17 deutschen Atomkraftwerke zurückgenommen und den Atomausstieg bis 2022 festgesetzt. Außerdem wurden vorher getätigte Zusagen für weitere Strommengen aus Atomkraft wieder zurückgenommen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Klagen von RWE, Eon und Vattenfall für teilweise rechtmäßig erklärt und den Konzernen konstatiert, dass ihnen eine „angemessene“ Entschädigung zusteht. Wie diese aussieht, soll die Regierung bis Juni 2018 regeln. Die Gesamtforderungen werden auf bis zu 19 Mrd. Euro geschätzt.
(as)
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