VDMA-Präsident Carl Martin Welcker sieht den neuen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Außenwirtschaftsrechts kritisch.

VDMA-Präsident Carl Martin Welcker sieht den neuen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Außenwirtschaftsrechts kritisch. (Bild: Uwe Nölke / team-uwe-noelke.de)

„Deutschland setzt damit ein völlig falsches Signal“, warnt VDMA-Präsident Carl Martin Welcker. Ein am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeter Gesetzentwurf zielt darauf, Investitionen aus Staaten außerhalb der EU stärker zu kontrollieren als bisher. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Prüfvoraussetzung einer „tatsächlichen und hinreichend schweren Gefährdung“ durch die Formulierung „voraussichtliche Beeinträchtigung“ zu ersetzen. Dies ermöglicht eine erhebliche Ausweitung staatlicher Eingriffsmöglichkeiten. Zudem sei der grundrechtliche Schutz des Eigentums überhaupt nicht mehr erkennbar – die aktuell noch gültige Gesetzesformulierung dagegen berücksichtigt schon vom Wortlaut her die hohen Hürden, welche die deutsche Verfassung für Eingriffe in vom Grundgesetz geschützte Rechtsgüter vorschreibt.

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„Wer in der aktuell schwierigen Lage der Weltwirtschaft die Prüfung für Auslandsinvestitionen verschärft, setzt ein völlig falsches Zeichen. Deutschland ist wie kein anderes Land auf offene Märkte für Exporte und Investitionen angewiesen. Wie sollen wir das von unseren Handelspartnern verlangen, wenn wir uns selbst stärker abschotten?“, fragt Welcker.

Die auf den Weg gebrachte Verschärfung der Instrumente des Außenwirtschaftsrechts ist nach Ansicht des VDMA der falsche Weg und sollte unterbleiben. Für das Ziel eines „noch wirksameren“ Schutzes der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist die außenwirtschaftsrechtliche Investitionsprüfung nicht nötig. „Tatsächlich eröffnet sie dem Staat mehr Möglichkeiten für eine dirigistische Industriepolitik, und das vom Grundgesetz geschützte Eigentumsrecht wird unnötig ausgehöhlt“, warnt der VDMA-Präsident.

 

 

 

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