Notar oder Anwalt liest im Deutschen Gesetzbuch

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Am 9. Januar 2025 hat ein Gericht in München Clariant eine Klage von BASF zugestellt, in der der Ludwigshafener Konzern von dem Spezialchemiekonzern und drei weiteren Unternehmen einen Schadensersatz in Höhe von 1,4 Mrd. Euro fordert. Hintergrund der Klage sind mutmaßliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht im Ethylen-Einkaufsmarkt, die die Europäischen Kommission bereits im Juli 2020 sanktioniert hat.

Clariant weist die Vorwürfe zurück und betont, dass die mutmaßlichen Verhaltensweisen keine Auswirkungen auf den Markt hatten, wofür es nach eigener Aussage wirtschaftliche Beweise hat. Der Spezialchemiekonzern will seine Position im Verfahren nachdrücklich verteidigen.

Was ist 2020 auf dem Ethylen-Einkaufsmarkt passiert?

Ethylenabnehmer kaufen Ethylen gewöhnlich im Rahmen von Liefervereinbarungen. Da der Einkaufspreis von Ethylen sehr volatil ist, und um das Risiko von Preisschwankungen zu verringern, beziehen sich die Ethylen-Lieferverträge auf eine Preisformel, die oft einen sogenannten "Monatlichen Vertragspreis" (MCP) enthält, eine Preisreferenz der Industrie, die sich aus individuellen Verhandlungen zwischen Ethylenkäufern und -verkäufern ergibt.

Die EU-Kommission gab im Juli 2020 bekannt, dass Untersuchungen ihrerseits ergeben haben, dass von Dezember 2011 bis März 2017 während des Prozesses der Einrichtung des MCP vier Ethylenabnehmer ihre Preisverhandlungsstrategie gegenüber den Ethylenverkäufern koordinierten, um den MCP zu deren Vorteil zu beeinflussen. Bei den Unternehmen handelt es sich um Westlake aus den USA, Orbia aus Mexiko, Clariant aus der Schweiz und Celanese aus den USA. Die Praktiken erstreckten sich auf das Gebiet von Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden.

Die EU-Kommission verhängte gegen die Unternehmen Orbia, Clariant und Celanese Geldbußen in Höhe von insgesamt 260 Mio. Euro wegen Verstoßes gegen das EU-Kartellrecht. Westlake musste keine Geldbuße zahlen.

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