Einzelne ehemalige Vorstandsmitglieder sollen darüber hinaus Pflichtverletzungen im Rahmen eines M&A-Projekts begangen haben. Bilfinger habe dadurch insgesamt einen erstattungsfähigen Schaden in Höhe eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags erlitten. „Der Aufsichtsrat geht sehr gewissenhaft und gründlich vor. Die Inanspruchnahme geschieht unter Abwägung aller entscheidungserheblichen Gesichtspunkte. Wir haben uns dabei juristisch von mehreren renommierten Experten beraten lassen“, sagt Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Eckhard Cordes. Darauf basierend legte das Gremium auch fest, in welcher Höhe jedes der ehemaligen Vorstandsmitglieder in Anspruch genommen wird.
Bilfinger hatte bereits im März 2016 mit einer Untersuchung gegen alle in den Jahren 2006 bis 2015 amtierenden ehemaligen, aber vor 2015 in den Vorstand eingetretenen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft begonnen. Ein Ergebnis dieser Untersuchung war die im Februar 2018 beschlossene Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen zwölf ehemalige Vorstandsmitglieder. Mit dem nun beschlossenen Versand von Anspruchsschreiben erhebt der Aufsichtsrat konkrete Forderungen an die einzelnen ehemaligen Vorstände. Den betroffenen ehemaligen Vorstandsmitgliedern wird die Möglichkeit eingeräumt, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen. (ak)