Bilfinger aus Mannheim hat 2017 einen Verlust erwirtschaftet, erwartet für das laufende Jahr jedoch eine Trendwende.

Der Aufsichtsrat von Bilfinger fordert Schadensersatz von ehemaligen Vorständen aus der Zeit von 2006 bis 2015. (Bild: Bilfinger)

Die Schadensersatz-Forderung soll alle in den Jahren 2006 bis 2015 amtierenden ehemaligen, aber vor 2015 in den Vorstand eingetretenen Vorstandsmitglieder betreffen. Der Konzern wirft den ehemaligen Vorstandsmitgliedern Pflichtverletzungen bei der Implementierung eines ordnungsgemäßen Compliance-Management-Systems vor. Außerdem sollen einzelne ehemalige Vorstandsmitglieder nach Ansicht des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit Übernahme-Projekten ihre Pflichten verletzt haben.

Der erstattungsfähige Schaden, den Bilfinger durch die Pflichtverstöße erlitten hat, liegt nach vorläufiger Berechnung des Unternehmens in einem niedrigen dreistelligen Mio.-Euro-Bereich. In welcher genauen Höhe die Schadensersatzansprüche bestehen und inwieweit diese tatsächlich durchgesetzt werden können, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Auch wurde noch keine Entscheidung darüber getroffen, welche ehemaligen Vorstandsmitglieder in welcher konkreten Höhe in Anspruch genommen werden sollen.

Bilfinger mit weiterer Gewinnwarnung - Vorstandschef Koch geht

Roland Koch, bis 2014 Vorstandsvoritzender bei Bilfinger, reagierte "befremdet" auf die Forderungen. (Bild: Bilfinger)

Der ehemalige hessische Ministerpräsident Roland Koch, der von 2011 bis 2014 Vorstandsvorsitzender war, erklärte in einer Stellungnahme „befremdet“. Er sei sich keiner Pflichverletzungen bewusst, und das Unternehmen habe dreieinhalb Jahre lang keinerlei Vorwürfe erhoben.

 

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