Kunststoffrecycling

Der Entwurf des neuen Verpackungsgesetzes sieht eine höhere Recyclingquote vor. (Bild: 831days AdobeStock)

Mit dem Entwurf zur Änderung des Verpackungsgesetzes will die Bundesregierung die Einwegkunststoff- und die Abfallrahmenrichtlinie der EU in nationales Recht umsetzen.

Der Verband der Kunststofferzeuger Plastics Europe Deutschland (PED) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) unterstützen die im Entwurf zur Änderung des Verpackungsgesetzes enthaltenen Vorschläge zur Förderung von Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft. PED-Hauptgeschäftsführer Ingemar Bühler bewertet die Vorschläge entsprechend positiv: „Kunststoffverpackungen sind aus gutem Grund häufig das Mittel der Wahl. Um auch den Umgang mit Verpackungsabfällen weiter zu verbessern, müssen wir Kunststoffe in der Wertschöpfungskette halten." Die jüngsten Entwicklungen zeigten, dass auch das Recycling von Kunststoffverpackungsabfällen signifikant verbessert werden konnte.

Bühler ergänzt: „Wichtig ist, in der gesamten EU eine einheitliche Vorgehensweise zu haben. Wir müssen gemeinsam das Ziel verfolgen, die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern und Kreislaufkonzepte zu fördern, die das Abfallaufkommen reduzieren.“

Als wichtigen Schritt zur Vermeidung von Abfällen will die Bundesregierung Mehrweglösungen im To-go-Bereich. Anbieter von Speisen und Getränken sollen ab dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet werden, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Hierzu Bühler: „Für viele Anwendungen gibt es bereits funktionierende Mehrweglösungen, auch aus Kunststoffen. In diesen Fällen ist es zu unterstützen, dass den Verbrauchern Mehrwegoptionen zur Verfügung stehen.“

Pfandpflicht auf Einwegflaschen


Weiterhin beinhaltet der Entwurf eine Ausweitung der Pfandpflicht auch auf nahezu alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen (beispielsweise Fruchtsäfte). „In diesen Bereichen können Pfandsysteme einen wichtigen Beitrag zum Recycling von Kunststoffgetränke-flaschen leisten – und so eine Kreislaufwirtschaft mit Kunststoffen fördern“, so Bühler.

Gemäß der EU-Vorgabe sieht auch der deutsche Gesetzesentwurf vor, dass bestimmte Ein-weg-Kunststoffgetränkeflaschen aus PET ab 2025 zu mindestens 25 Prozent aus Rezyklaten bestehen (ab 2030: 30 Prozent). Die Kunststoffbranche arbeitet an der stetigen Erhöhung des Einsatzes von Rezyklaten in neuen Produkten. Für die Ziele im Bereich der PET-Flaschen leistet sie unter anderem durch ein nachhaltiges Produktdesign Vorarbeit.

Förderung von Recyclingtechnologien

Auch die Förderung von Recyclingtechnologien ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Kreislaufführung von Kunststoffen. Kunststofferzeuger und Chemie arbeiten hier beispielsweise gemeinsam an der Weiterentwicklung des chemischen Recyclings, um – ergänzend zu mechanischen Verfahren – die Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Deshalb fordert Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des VCI: „Die Branche setzt zur Schonung von Ressourcen und für den Klimaschutz auf Innovation und technologieoffenes Recycling. Dies erfordert Unterstützung durch Förderung und Anerkennung. In Zeiten der Corona-Pandemie fallen Unternehmen Investitionen in diesen Bereichen doppelt schwer.“

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