Drohne

Eine Drohne zu fliegen ist komplizierter, als man denkt. () (Bild: Trueffelpix und Leo Lintang – Fotolia)

Inspektionseinsätze von Drohnen sind tatsächlich immer beliebter. Über unzugängliche Schornsteine,  kilometerweise Hochspannungsleitungen und ausgedehnte Photovoltaik-Felder liefern Kameradrohnen einen bequemen Überblick. Allerdings haben die fliegenden Helfer auch einen großen Haken: Sie machen nervös. Das gilt insbesondere, wenn sie sich an Orten herumtreiben, an denen sie nach Ansicht vieler Leute nichts zu suchen oder zu überwachen haben.

Abheben nur mit Genehmigung

In der Schweiz hat ein Drohnenflug erst vor Kurzem für Aufregung gesorgt: Ein Filmemacher hatte mit seiner Kameradrohne einen Blick von oben in den Kühlturm eines Atomkraftwerks geworfen. In der Schweiz ist sowas (noch?) erlaubt, löste aber eine Diskussion um die Sicherheit solcher Einrichtungen und ein möglicherweise nötiges Überflugverbot aus.

Glücklicherweise ist ein solcher Aufreger in Deutschland völlig ausgeschlossen und absolut undenkbar, hier ist es praktisch unmöglich, mit einer Drohne ein Kraftwerk auszuspionieren. Warum? Weil es verboten ist, oder zumindest so gut wie. Denn wer hierzulande ein „unbemanntes Luftfahrtsystem“ nutzen will, gerät in die Windmühlenflügel bzw. Rotorblätter der Bürokratie.
Zunächst ist nämlich eine sogenannte Aufstiegserlaubnis erforderlich. Was ein wenig nach erfolgreicher Bundesliga-Teilnahme klingt, ist in Wahrheit eine Art Fluglizenz und Registrierung der betriebenen Drohne.

Dann noch das passende Fleckchen für den Start des kamerabewehrten Multikopters zu finden, ist auch nicht einfach: Über Menschenmengen ist der Einsatz gar nicht erlaubt,  über Industrieanlagen und Kraftwerken nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Betreibers. Bei Privatgrundstücken erfordert Starten, Landen und Überfliegen die Genehmigung des Eigentümers. Flugplätze sind ebenfalls tabu: Näher als 1,5 km heran kommt das Fluggerät nur mit – Sie ahnen es – ausdrücklicher Genehmigung, diesmal seitens der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle. Hinzu kommt ein einzuhaltender Sicherheitsabstand um Verkehrswege und Hochspannungsleitungen sowie eine maximale Flughöhe von 100 m.

Die höchsten Schornsteinspitzen sind damit unerreichbar. Zukünftige Paket-Lieferdrohnen könnten sich zu abenteuerlichen Flugrouten gezwungen sehen, die jeglichen Geschwindigkeitsvorteil auffressen.

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