
Die neue Betriebssicherheitsverordnung stellt eine behutsame Fortentwicklung der alten BetrSichV 2002 dar, enthält aber auch einige weitergehende Pflichten. Bild: Fineas – Fotolia
Die neu eingetragenen Stoffe unterliegen nun der Ausfuhrnotifikation nach der PIC-Verordnung: EU-Exporteure, die nach dem 1. September 2020 einen der Stoffe als solchen oder in Gemischen ausführen wollen, müssen ihre benannte nationale Behörde mindestens 35 Tage vor dem Datum ihrer ersten Ausfuhr von dieser Absicht in Kenntnis setzen. 20 der 22 Stoffe benötigen zudem die Zustimmung der Behörden des Einfuhrlandes, bevor sie ausgeführt werden können.
Die meisten der 22 Stoffe wurden in die PIC-Verordnung aufgenommen, weil sie in der EU als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln verboten sind. Einige sind zudem nach der Biozidprodukte-Verordnung stark eingeschränkt und nur für eine begrenzte Anzahl von Biozidprodukten zugelassen. Eine Substanz (Imidacloprid) wird auch in Tierarzneimitteln verwendet. Das Pestizid Phorat wurde nach seiner Aufnahme in die Rotterdamer Konvention im Jahr 2019 hinzugefügt. Exporte von Phorat erfordern nun eine Ausfuhrnotifikation.
Die Industriechemikalie Hexabromocyclododecan (HBCDD) wurde nach ihrer Aufnahme in das Rotterdamer Übereinkommen im Jahr 2019 ebenfalls in Anhang I, Teil 3 des PIC aufgenommen. Da HBCDD jedoch bereits in Anhang V des PIC-Übereinkommens aufgeführt ist, ist seine Ausfuhr aus der EU verboten. Alle EU-Exporteure und -Importeure all dieser Stoffe müssen nun ihre jährlichen Ein- und Ausfuhren in die und aus der EU melden. Darüber hinaus wurde auch eine Reihe quecksilberhaltiger Artikel in Anhang V des PIC aufgenommen, deren Ausfuhr aus der EU nun verboten ist. Ebenso wurden zwei Quecksilberverbindungen hinzugefügt, deren Export nur noch für die Verwendung in Forschung und Analyse im Labormaßstab erlaubt ist.
Verordnung für in der EU verbotene Chemikalien
Die Europäische Kommission überprüft die Liste der Chemikalien, die unter die PIC-Verordnung fallen, mindestens einmal im Jahr. Bei der Überprüfung werden Entwicklungen im EU-Recht und in der Rotterdam-Konvention berücksichtigt. Innerhalb der EU setzt die PIC-Verordnung das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien und Pestizide im internationalen Handel um. Die Verordnung gilt für Pestizide und Industriechemikalien, die in der EU verboten sind oder strengen Beschränkungen unterliegen.
Am 24. September 2020 wird die Echa eine Online-Informationsveranstaltung abhalten, um den Anwendungsbereich und die wichtigsten Anforderungen der PIC-Verordnung sowie die Maßnahmen zu erläutern, die Exporteure ergreifen müssen, um der Verordnung nachzukommen – von der Notifizierung bis zur Berichterstattung. (ak)
So könnte die Chemieindustrie 2040 aussehen

Klimavorreiter oder weltweite Nebenrolle? Die folgenden vier Szenarien sind sehr unterschiedlich. (Bild: Kobes – Fotolia)

Szenario 1, Speerspitze in eine grüne Zukunft: Im ersten Szenario übernimmt die Chemieindustrie eine tragende Rolle in einer nachhaltigen, kollaborativen Welt. Die Märkte sind offen und die Kunden verlangen immer mehr Produkte, die dem Umweltgedanken gerecht werden. Deshalb wird auch die Chemieindustrie Teil eines großen, orchestrierten und branchenübergreifenden Verbunds. Die europäischen Player schaffen es, Wertschöpfung in einer Kreislaufwirtschaft zu erzielen, und investieren massiv in Innovationen. Zudem entsteht sukzessive ein Netzwerk von Partnerschaften aller Branchenplayer entlang der Wertschöpfungskette. Auch werden Start-ups gegründet, die vermehrt auf digitale Potenziale setzen. Allerdings agieren die Unternehmen unter vergleichsweise strengen Umweltauflagen – die sich aber weltweit angleichen. (Bild: lassedesignen – AdobeStock)

Szenario 2, Anpassung an repressive Rahmenbedingungen: Im zweiten Szenario steht die europäische Chemiebranche kollektiv unter Regulierungsdruck und öffentlicher Beobachtung – anders als in China und den USA. Die Unternehmen müssen sich verändern und Kosten sparen. Die Produktion regionalisiert sich, größere Investitionen rentieren sich kaum. Intelligente neue Ansätze sorgen dennoch für ein Überleben der Firmen. Da es kaum noch Produktinnovationen gibt, spielen die einzelnen Unternehmen international keine große Rolle mehr. Es besteht die Gefahr einer ungewollten und radikalen Konsolidierung, die durch eine entsprechende EU-Stelle kaum aufgehalten werden kann. (Bild: bilderbox – Fotolia)

Szenario 3, Flucht in den Protektionismus: Die dritte mögliche Entwicklung führt zu einem Szenario mit starkem Euro-Protektionismus, wenig Innovationskraft und einem gesellschaftlichen Rückschritt hinsichtlich Nachhaltigkeit. Die realisierbaren Margen sind inzwischen teilweise auch von der Politik abhängig. Die Bedeutung des Exports und die Wettbewerbsfähigkeit schrumpfen und es kommt ebenfalls zu einer Konsolidierung. Die verbleibenden Akteure können jedoch – zumindest für eine gewisse Zeit – ein recht geruhsames Leben führen und die Branche auf niedrigem Niveau „verwalten“. (Bild: Martina Berg – Fotolia)

Szenario 4, Wertschöpfung in der Kreislaufwirtschaft: Im vierten und letzten Szenario gelingt die profitable Wertschöpfung in der Kreislaufwirtschaft. Die Öffentlichkeit ist in Umweltfragen hoch sensibilisiert, was zu gezielten Innovationen und Kollaborationen in der Branche führt. Es herrschen ein Klima des Verbrauchervertrauens und die Bereitschaft, auch höhere Preise zu bezahlen. Jedoch bleiben Strukturen und Assets der Unternehmen weitgehend unverändert, was eine allgemeine Innovationswelle eher ausbremst als befeuert. Insgesamt sind Umwelt und Industrie eine enge Verbindung eingegangen, die Unternehmen zunehmend dazu bringt, ihre Profitabilität im Rahmen einer umfassenden Kreislaufwirtschaft zu sichern und managen. (Bild: RFsole – Fotolia)
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