Europaflagge und Wasserstoffatome

(Bild: Alexander Limbach AdobeStock)

Um diese Grundlage haben Industrie und EU zwei Jahre gerungen: Am 13. Februar 2023 hat die Europäische Kommission nun zwei Delegierte Rechtsakte verabschiedet, in denen definiert ist, was erneuerbarer Wasserstoff gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie bedeutet. Der erste Rechtsakt legt fest, wann Wasserstoff und verwandte Brennstoffe wie Ammoniak als erneuerbare Brennstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) betrachtet werden können, während der zweite die Methodik zur Berechnung von Treibhausgasemissionseinsparungen aus diesen Brennstoffen beschreibt. Die Regeln sollen sicherstellen, dass diese Brennstoffe nur aus „zusätzlichem“ erneuerbarem Strom produziert werden können. Damit soll vermieden werden, dass die Wasserelektrolyse zu einer Ausweitung fossiler Stromerzeugung führt. Wasserstoffproduzenten müssen demzufolge nachzuweisen, dass der von ihnen verwendete Strom erneuerbar ist. Diese Kriterien umfassen den Nachweis der Verwendung von erneuerbarem Strom – entweder direkt oder aus dem Netz – und die Begrenzung der Wasserstoffproduktion während Stunden, in denen erneuerbarer Strom knapp ist. Produzenten können auch Stromlieferverträge mit erneuerbaren Stromproduzenten abschließen, um die Zusätzlichkeit sicherzustellen.

Strom muss erneuerbar produziert werden

Um Investitionen und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu erleichtern, sind die Vorschriften für die Einführungsphase flexibel gestaltet: Hersteller können demnach die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energiequellen auf monatlicher Basis anpassen. Ab Januar 2030 müssen diese jedoch den von ihnen bezogenen Strom auf Stundenbasis abgleichen. Mitgliedstaaten bleibt es allerdings freigestellt, die stündliche Korrelation bereits ab dem 1. Juli 2027 einführen. Um ein „Carbon Leakage“ für Wasserstoffimporte aus dem Ausland zu verhindern, gelten die Vorschriften auch für Importe von erneuerbarem Wasserstoff. Dazu soll ein Zertifizierungssystem eingeführt werden.

Aktuell hat die EU zwei Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) im Bereich Wasserstoff genehmigt, für die bis zu 10,6 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Einzelne Mitgliedstaaten planen zusätzlich eigene Fördertöpfe für die Entwicklung von erneuerbarem Wasserstoff zu möglichst geringen Kosten.

CT-Fokusthema Wasserstoff

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