Seit Samstag, 3. Juli 20201, müssen alle EU-Mitgliedsstaaten die Kunststoff-Richtlinie der EU umsetzen. Das Verbott betrifft Einweg-Produkte aus Kunststoff wie Besteck, Trinkhalme oder Plastikteller, aber auch Getränkebecher aus Styropor. Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, erklärt: „Die vielen Unklarheiten der Richtlinie und ihre unterschiedliche Umsetzung, sowohl in Hinblick auf Geschwindigkeit als auch Inhalt, führen dazu, dass in Europa künftig ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen für viele Verpackungen gilt.“ Dabei gelten in der EU zum Schutz des Binnenmarkts eigentlich einheitliche Anforderungen an Verpackungen.
Die IK verweist darauf, dass lediglich sieben Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, das erstmalige Inverkehrbringen bestimmter Einweg-Kunststoffprodukten, wie Trinkhalmen oder bestimmte Take-away-Boxen aus EPS, ab 3. Juli verboten haben. Kritisch sieht die IK auch nationale „Insellösungen“, wie die in Italien vorgeschlagenen Ausnahmen für bio-basierte Kunststoffe, Ausnahmen für mit Kunststoff beschichtete Pappbecher oder Kennzeichnungsvorschriften in Frankreich. Ein Grund für die schleppende und unterschiedliche Umsetzung der EU-Vorgaben sieht die IK in den viel zu spät veröffentlichten und teilweise widersprüchlichen Leitlinien der Kommission zur Auslegung der Richtlinie. Hier erfahren Sie, welche Kunststoff-Artikel seit dem 3. Juli 2021 in der EU verboten sind.
Kunststoff-Verpackungsbranche vor enormen Herausforderungen
Die gesamte Kunststoffverpackungsbranche befinde sich gegenwärtig in einer gewaltigen Transformation, um Verpackungen durchgängig recyclingfähig zu gestalten und deutlich mehr recycelte Kunststoffe einzusetzen. Investitionen in das Verpackungsdesign, neue Materialien und Maschinen lohnten sich für die zumeist mittelständischen Unternehmen jedoch nur, wenn diese neuen Verpackungen auch europaweit eingesetzt werden können.
„Die chaotische Umsetzung der EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie ist ein Weckruf für die Politik, auf solche populistischen Schnellschüsse in Zukunft zu verzichten.“ erklärt Engelmann – auch mit Blick auf die anstehende Überarbeitung der EU-Verpackungsrichtlinie. „Eine weitere Zersplitterung des Binnenmarktes in unterschiedliche Regelungsräume für Verpackungen würde nicht nur den Austausch von – zumeist verpackten – Waren in der EU erschweren, sondern auch dem Ziel der Kreislaufwirtschaft von Verpackungen einen Bärendienst erweisen. Die Zeche zahlt am Ende der Verbraucher – durch höhere Preise und ein reduziertes Warenangebot.“
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