Nachgelegt: Bayer erhöht Angebot für Monsanto erneut

15.07.16: Die Gegenoffensive zeigt Wirkung: Nach den Gerüchten, dass Monsanto eventuell die Agrarsparte der BASF übernehmen will, legt Bayer nach: Der Konzern erhöht sein Angebot von 122 auf 125 US-Dollar pro Monsanto-Aktie. Und signalisiert Bereitschaft zu weiteren Zugeständnissen. (Bild: Doreen_Salcher – Fotolia)

Trotz dieses Abstimmungsergebnisses ist allerdings unklar, ob sich ein Verbot von Glyphosat auf diese Weise durchsetzen lässt: In der EU wurde die Zulassung vor Kurzem verlängert, demnach ist der Einsatz noch mindestens bis Ende 2022 erlaubt. Die EU-Mitgliedstaaten können nur in Ausnahmefällen ein Verbot gegen geltendes EU-Recht verhängen.

Glphosat ist umstritten, da der Wirkstoff im Verdacht steht, krebserregend zu sein. Unterschiedliche Studien und Organisationen kamen in der Vergangenheit bei der Risikobewertung zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte Glyphosat als nicht krebserregend eingestuft und eine entsprechende Empfehlung an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ausgesprochen. Die EFSA sowie die Risikobewertungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten stimmen mit der Bewertung überein, ebenso wie entsprechende Behörden aus den USA, Kanada, Australien, Japan, Neuseeland und die Weltgesundheitsorganisation WHO. Die Internationale Krebsforschungsagentur IARC dagegen, selbst eine zur WHO gehörende Behörde, schätzt Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ ein.

Im Zentrum des Streits um Glyphosat steht der Bayer-Konzern seit der Übernahme von Monsanto. In den USA sind über 13.000 Klagen anhängig, in denen Kläger Schadenersatz für Gesundheitsschäden durch den Wirkstoff fordern. In ersten Gerichtsurteilen war der Konzern bereits zu hohen Zahlungen verurteilt worden. Bayer bedauerte das Verbot in Österreich, der Konzern erwartet aber eine kritische Überprüfung durch die EU-Kommission. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace feierte das Glyphosatverbot dagegen als Meilenstein. (ak)

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