Das US-amerikanische Chemieunternehmen, ein Hersteller von chemischen Zwischenprodukten, Spezialharzen und Lösungen, hatte eine Strafanzeige bei der US-amerikanischen ITC eingereicht, bei der Sino Legend und andere Beklagte beschuldigt wurden, Geschäftsgeheimnisse veruntreut zu haben, indem klebrig-machende Harze in die USA importiert wurden. Zu dem im Fall relevanten fraglichen Produkten von Sino Legend gehören die klebrig-machenden Harze SL-1801, SL-1801 LFP, SL-1802 und SL-1802.
In einer abschließenden Ermittlung, welche am 15. Januar 2014 herausgegeben wurde, bestätigte die ITC, dass Sino Legend, Red Avenue und bestimmte Tochterunternehmen, den Abschnitt 337 des US-Zollgesetzes (U.S. Tariff Act) verletzt haben, indem Gummiharze eingeführt wurden, die nach Geschäftsgeheimnissen der SI Group hergestellt wurden. Infolgedessen hat die ITC ein 10-jähriges Verbot für die Einfuhr der betroffenen Produkte in die USA verhängt, das unmittelbar in Kraft tritt.
„Dies ist ein großer Sieg für die SI Group“, erklärte Frank Bozich, Präsident und CEO des US-Chemieunternehmens. „Die abschließende Entscheidung der ITC bestätigt, was wir die gesamte Zeit gesagt haben: Unser geistiges Eigentum wurde gestohlen. Das zehnjährige Importverbot stellt dieses Vergehen richtig.“
Die Strafanzeige bei der ITC, welche am 21. Mai 2012 eingereicht wurde, erfolgte, da Sino Legend heimliche Unterredungen mit einem Werksleiter der Fertigungseinrichtung der SI Group in Schanghai geführt und diesen letztendlich abgeworben hatte. Seitdem produzierte Sino Legend Kunstharze, die mit den urheberrechtlich geschützten Kunstharzen der SI Group konkurrieren.
Weblinks zum Thema
Die öffentliche Version des vorher veröffentlichten, ursprünglichen Beschlusses des Richters Roger von der US-amerikanischen International Trade Commission (ITC) steht auf der Internetseite der ITC oder direkt hier zur Verfügung. Der endgültige Beschluss der ITC wird dort veröffentlicht, sobald er verfügbar wird. Zusätzliche Informationen zu diesem Fall, Nr. 337-TA-849, stehen auf der Internetseite der ITC oder direkt hier zur Verfügung.
(dw)