In der Kabinettsitzung vom 22.05.2019 hat die Bundesregierung beschlossen, dass die steuerliche Forschungsförderung zum 1.1.2020 in Kraft treten soll. Forschende Unternehmen sollen dann jährlich eine Steuerprämie bis maximal 500.000 Euro pro Jahr erhalten. Insgesamt rechnet das Finanzministerium mit Aufwendungen in Höhe von 1,25 Mrd. Euro p.a.
„Die Entscheidung der Bundesregierung für eine steuerliche Forschungsförderung ist ein Lichtblick für den Innovationsstandort Deutschland, da die Förderung von allen forschenden Unternehmen beansprucht werden kann. Nach jahrelanger Diskussion hat die Hängepartie um ein flexibles technologieoffenes Förderinstrument für Forschung und Entwicklung zusätzlich zur Projektförderung jetzt ein Ende“, sagt VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann. Allerdings sieht der VCI erheblichen Bedarf, die Förderung – von zurzeit 500.000 Euro je Unternehmen – auszubauen. „Die Fördereffekte sind zu gering und könnten damit wirkungslos verpuffen“, befürchtet Tillmann. Mittelfristig seien deshalb deutlich höhere Investitionsanreize gefragt. Nur so ließen sich die Forschungsaktivitäten der Wirtschaft substanziell steigern und das politische Ziel, den Anteil der Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erhöhen, erreichen.
Als unsachgemäß und für das Innovationsgeschehen schädlich bezeichnet der Chemieverband das Ausbleiben einer Förderung der externen Auftragsforschung beim Auftraggeber. „Auch der Auftraggeber, der die Kosten und das Risiko trägt, sollte die Forschungszulage erhalten. Davon können vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren, für die Auftragsforschung eine hohe Bedeutung hat“, betont Tillmann. Der VCI befürwortet die Evaluierung der Fördermaßnahmen nach fünf Jahren. Die Überprüfung könne dazu beitragen, dass die notwendige Fortentwicklung dieses für die Wirtschaft so wichtigen Instruments praxisgerecht erfolgt sowie einfach und unbürokratisch umgesetzt wird. „Das setzt jedoch transparente und aussagefähige Kriterien voraus. Hierzu zählt beispielsweise die Höhe des Fördervolumens. Auch die konjunkturelle Entwicklung sollte berücksichtigt werden“, unterstreicht Tillmann.
(as)