Der Hersteller wendet dazu ein Verfahren zur Konformitätsbescheinigung für die Gruppe II/Kategorie 2 an, indem das bereits vorhandene interne Fertigungskontrollsystem und die Übermittlung aller Konstruktionsunterlagen an eine Prüfstelle integriert sind. Bei Ventilatoren ist zwischen „elektrischen“ und „nichtelektrischen“ Geräten zu unterscheiden. Bei den elektrischen Antrieben in Ex-Ausführung sind PTB-Zertifikate nach Atex vorhanden. Für den nichtelektrischen Ventilatorsatz ist keine derartige Bewertung erforderlich. Hierfür wird derzeit noch bei den EU-Behörden ein Einheitstext erarbeitet. Der Hersteller rechnet mit Veränderungen bezüglich der verwendbaren Werkstoffpaarungen, auf die er sich jedoch vorbereitet hat.


 

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