Hochaktive Zeiten

Die Branche der Prozesstechnik muss verstärkt auf Containment setzen. (Bild: Skan + Eisenhans – Fotolia)

Am 31 Mai 2018 ist die letzte von drei Übergangsfristen für die Registrierung von Chemikalien in Europa (REACH) abgelaufen. Hersteller und Importeure müssen seither für jeden Stoff im Mengenband von 1 bis 100 Tonnen pro Jahr ein Dossier über Herstellung, Verwendung und Sicherheit bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki einreichen. Und obwohl die REACH-Umsetzung laut EU-Kommission gut funktioniert, bleibt der Aufwand hoch. So auch in der Produktion: Unter anderem müssen die Betreiber beim Einsatz von Stoffen und Lösemitteln das Kleingedruckte beachten. Ist beispielsweise für ein Lösemittel in den Zulassungsunterlagen tatsächlich die Verwendung für die chemische Umsetzung spezifiziert? Und welche Bedingungen müssen vor Ort eingehalten werden, um einen Stoff konform zu dessen Zulassung einzusetzen?

Nachweis- und Dokumentationspflichten unter REACH

Fragen wie diese werden bei der 2. Praxistagung Containment (16.10.2018, München) unter anderem von Dr. Urs Schlüter, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, beantwortet. Der Chemiker, der auf langjährige Erfahrungen in der Chemikalienbewertung zurückblickt, kennt die Problemstellungen in der Praxis. Die BAuA bewertet Arbeitsplätze im Rahmen der REACH-Verordnung. Aber auch die Frage, welche Nachweis- und Dokumentationspflichten REACH mit sich bringt, und wie die Dichtheit von Containment-Systemen zur hermetisch abgeschlossenen Produktion bewertet werden kann, wird im Rahmen der Praxistagung beantwortet.

Praxistagung Containment

Kennen Sie schon unsere Praxistagung Containment? Dort erfahren Sie wie sich Containment-Lösungen einfach in der Praxis umsetzen lassen, wo sich Schnittstellen im Containment vermeiden lassen und wie sie sicher realisiert werden können u.v.m.

Zur Veranstaltung: Praxistagung Containment

(as)


Sie möchten gerne weiterlesen?