Im betrieblichen Alltag stellt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anlagenbetreiber vor zwei zentrale Herausforderungen: der Gesundheitsschutz aller im Umfeld der Anlage befindlichen Personen und die Anlagensicherheit sind zu gewährleisten. Dabei steht die Betreiberverantwortung im Mittelpunkt. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit ist das nur durch umfassende, wiederkehrende und von starren Prüffristen unabhängige Instandhaltungsmaßnahmen zu erreichen.

Um einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten ist gemäß § 15 Abs. 1 BetrSichV der Zustand der Anlage in bestimmten Fristen wiederkehrend durch eine zugelassene Überwachungsstelle zu prüfen. Die Bewertung der Ausfallwahrscheinlichkeit und Identifikation kritischer und unkritischer Komponenten stellt dabei einen Grundbaustein einer effizienten Prüfung dar. Für einen störungsfreien Betrieb wurde ein Ansatz der risikoorientierten Instandhaltung (Tüv-RoiM – Risk Oriented Inspection and Maintenance) entwickelt.

Risikoorientiert ansetzen

Kern von TÜV-RoiM ist die Kombination einer Zuverlässigkeits- und Risikobewertung. Anhand von Informationen aus physikalischen Modellen, anlagenspezifischen und generischen Daten lassen sich optimierte und auf die jeweilige Anlage angepasste Inspektions- und Instandhaltungsprogramme entwickeln. Je nach Bedarf und Aufgabenstellung sind verschiedene Detaillierungsgrade möglich, die eine Lösungsstrategie vor allem bei komplexen Anlagen ermöglichen. Der risikoinformierte Ansatz der Instandhaltungsstrategie ist nicht nur auf sicherheitstechnische Kriterien beschränkt. Neben der schadensbezogenen, periodischen oder zustandsorientierten Instandsetzung werden bei dieser Strategie insbesondere die Auswirkungen eines möglichen Schadens berücksichtigt. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden anhand einer Risikomatrix dargestellt. Abhängig von der Risikoeinstufung können dann differenzierte Anforderungen an durchzuführende Schutzmaßnahmen definiert und adäquate Prüfintervalle festgelegt werden.

Prüfungen dienen auch der Plausibilisierung

Da der Lebenszyklus einer Anlage aber bereits mit der Planung und Entwicklung beginnt, sollte schon zu diesem Zeitpunkt eine sicherheitstechnische Bewertung sowie gegebenenfalls eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen. So können Sicherheitslücken bereits frühzeitig erkannt und wirtschaftlich minimiert werden. Ein ausgewogenes und angepasstes Prüfkonzept sollte daher die Einflüsse aus der Herstellung, Montage und Inbetriebnahme einer Anlage berücksichtigen. Frühzeitig aufgestellt und bauteilbezogen kann es die Sicherheit und Verfügbarkeit einer Anlage maßgeblich steigern. Die eigentliche Prüftätigkeit dient dann nicht nur dazu, Fehlstellen zu ermitteln, sondern auch die Plausibilität und betriebliche Beanspruchung zu bewerten.

Ex-Schutz: Wechselwirkungen einbeziehen

Insbesondere in explosionsgefährdeten Bereichen können Störungen oder Schäden erhebliche Auswirkungen auf das Personal und den gesamten Anlagenbetrieb haben. Entscheidend für die Risikoeinstufung ist daher auch, das Ausmaß und die Auswirkungen einer möglichen Explosion zu ermitteln. Um das Risiko einer Explosion zu minimieren, analysieren die Experten die Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens von explosionsfähigen Atmosphären und Zündquellen. Um das verlässlich einzuschätzen zu können, sind auch Wechselwirkungen zu berücksichtigen, die sich aus der Arbeitsumgebung und zwischen den einzelnen Anlagenteilen oder Arbeitsstoffen ergeben. Aus den Ergebnissen der Beurteilung wird dann die Einteilung in explosionsgefährdete Zonen abgeleitet.

Automatisierte Dokumentation reduziert Haftungsrisiken

Die Rechtssicherheit auf dem Papier ist für Anlagenbetreiber genauso wichtig wie die Anlagensicherheit. Da bei der Anlagenüberwachung erhebliche Datenmengen anfallen, müssen die Prüfberichte stetig aktualisiert, verwaltet, ausgewertet und archiviert werden. Nachlässigkeiten beim Betreiber stellen dabei nicht immer nur eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie können auch eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.

Für den Explosionsschutz ist darüber hinaus gemäß § 6 BetrSichV ein so genanntes Explosionsschutz-Dokument zu erstellen. Hier ist zu dokumentieren, dass mögliche Explosionsgefährdungen ermittelt und bewertet wurden. Beinhalten muss das Dokument zudem die getroffenen Vorkehrungen zum Explosionsschutz. Zu beachten gilt es, dass das Explosionsschutzdokument unabhängig von der Zahl der Beschäftigten zu erstellen und auf dem aktuellsten Stand zu halten ist. Um bei der Dokumentation den Betreiber zu entlasten, steht das webgestützte Datenmanagement-System netDocX zur Verfügung. Das virtuelle Prüfbuch stellt ein einfaches und übersichtliches Instrument dar, um automatisiert Prüfberichte zu verwalten und eine lückenlos nachvollziehbare sowie rechtssichere Dokumentation der Prüfhistorie herzustellen. Damit reduzieren sich die Haftungsrisiken des Betreibers.

Stand der Technik ist zu halten

Der Stand der Technik beschreibt einen fortschrittlichen Entwicklungsstand einer Anlage, einer Betriebsweise oder eines Verfahrens, bei dem es als gesichert angesehen wird, dass sich die technische Lösung praktisch eignet, vorgegebene Sicherheits- bzw. Schutzziele zu erreichen. Zur Bestimmung des Stands der Technik werden vergleichbare Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die im betrieblichen Alltag erfolgreich erprobt worden sind, herangezogen. Mit dem Stand der Technik hat der Gesetzgeber einen einheitlichen Sicherheitsmaßstab geschaffen. Mit Modernisierungen oder Umbauten wird der geforderte Stand der Technik gehalten. Jedoch auch im Hinblick auf eine Steigerung des wirtschaftlichen Betriebs, Erhöhung der Betriebssicherheit kann eine Modernisierung sinnvoll sein. Die Modernisierung oder der Umbau kann jedoch eine Änderung gem. § 2 Abs. 5 BetrSichV oder eine wesentliche Veränderung gem. § 2 Abs. 6 BetrSichV der überwachungsbedürftigen Anlage bedeuten. So muss nach einer wesentlichen Veränderung die Anlage einer erneuten Inbetriebnahmeprüfung unterzogen werden. Über den gesamten Lebenszyklus hinweg muss eine optimale Anlagenstrategie auf den individuellen Anlagenbetrieb abgestimmt sein. Für eine größtmögliche aber auch effiziente Anlagensicherheit und Verfügbarkeit sind innovative Prüfkonzepte essenziell.

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