
Die Uhr tickt. Wenn am 1. Juli 2003 die Richtlinie 94/9/EG – unter Ex-Schutz-Gesichtspunkten besser bekannt unter „Atex-Richtlinie“ – in Kraft tritt, dürfen nur noch Produkte in Verkehr gebracht werden, die dieser Richtlinie entsprechen. Für Anlagenkomponenten, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen, hat dies gravierende Konsequenzen: denn ab dann müssen auch nichtelektrische Geräte wie Armaturen zertifiziert sein.